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Berlin: (hib/STO) Um "Raubüberfälle auf Geldinstitute unter Beteiligung von Neonazis und Rechtsextremisten" geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/6697) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6484). Darin hatte sich die Fraktion unter anderem danach erkundigt, "in wie vielen Fällen von Raubdelikten und Raubüberfällen auf Banken, Sparkassen, Postinstitute, Geldautomaten und Geldtransporte sowie auf Spielcasinos" nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1990 bis 2015 "Personen der neonazistischen Bewegung" oder Personen beteiligt waren, die bereits mit einschlägigen rechtsextremen Straftaten in Erscheinung getreten sind.
Wie die Regierung dazu ausführt, übermitteln die Länder im Rahmen der Kriminalpolizeilichen Meldedienste unter anderem "Informationen im Sinne der Fragestellung" an das Bundeskriminalamt als Zentralstelle. Eine Auswertung dieser Daten habe ergeben, "dass über die den Mitgliedern der terroristischen Vereinigung ,Nationalsozialistischer Untergrund' (NSU) vorgeworfenen 14 Raubstraftaten hinaus keine Erkenntnisse vorliegen".
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