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Berlin: (hib/HLE) Die Aufsicht über die Abschlussprüfer, die Abschlüsse von Unternehmen prüfen, wird neu geordnet. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Linksfraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (18/6282). Zuvor hatte der Ausschuss auf Initiative der Koalition noch einige Änderungen an dem Entwurf vorgenommen.
Die CDU/CSU-Fraktion lobte das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG), das eine Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfungen sowie mehr Transparenz der Prüfungsergebnisse mit sich bringen werde. Die Jahresabschlüsse seien die wichtigsten Informationsquellen über Unternehmen. Die SPD-Fraktion würdigte die Stärkung der berufsunabhängigen Aufsicht. Die Selbstverwaltung sei gestärkt worden. Die Linksfraktion kritisierte die Aufsicht als weiterhin unzureichend. Der Markt werde von großen Unternehmen beherrscht, kleinere Unternehmen hätten um ihre Existenz zu kämpfen. Für Bündnis 90/Die Grünen lassen sich international tätige Unternehmen auch nur durch international tätige Prüfer prüfen. Es sei aber auch wichtig, im Mittelstand eine angemessene Qualitätssicherung zu haben.
Im Einzelnen sieht der Entwurf die Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vor. Der im Wesentlichen von großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bediente Markt der Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse solle auch für kleinere Abschlussprüfer geöffnet werden. Neu geordnet werden auch die Berufsaufsicht und das berufsgerichtliche Verfahren.
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