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Berlin: (hib/HLE) Von Januar bis September 2015 wurden 4.499 Photovoltaik-Anlagen verspätet bei der Bundesnetzagentur gemeldet. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6785) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6535) mitteilt, wurden diese Anlagen vor dem 31. Dezember 2014 in Betrieb genommen. Die Betreiber müssen daher mit Rückforderungen der Einspeisevergütungen rechnen, die nach Angaben der Fraktion in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage bei Landwirten zwischen 10.000 und bis zu 700.000 Euro pro Betreiber betragen können. Die Bundesregierung betont die Wichtigkeit rechtzeitiger Meldungen für die Berechnung der Förderung erneuerbarer Energien und rechtfertigt die Sanktionen: "Würden Anlagen in relevanter Anzahl beziehungsweise Größe nicht oder nicht rechtzeitig gemeldet, sind zu hoch berechnete Fördersätze die Folge und damit eine Kostenwirkung für die Allgemeinheit." Zu den Gründen für die verspäteten Meldungen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Erkenntnisse eines in der Vorbemerkung zu der Kleinen Anfrage zitierten Rechtsanwaltes, "dass die Meldungen vergessen, unterschätzt oder als Statistik abgetan wurden, könnten zutreffen", schreibt die Regierung.
Bei der Anfrage handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/3820.
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