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Berlin: (hib/HLE) Um das Telemediengesetz geht es in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwoch, den 16. Dezember 2015. Die öffentliche Anhörung findet im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses statt und soll um 11.00 Uhr beginnen.
Grundlage der Anhörung ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (18/6745). Der Zugang zum Internet über Funknetze (WLAN) soll damit in Zukunft einfacher angeboten werden können. Die Regierung will mit der Änderung die Voraussetzungen schaffen, dass mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar ist. Grund für das in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern geringere WLAN-Angebot ist nach Angaben der Bundesregierung das Haftungsrisiko, dem Betriebe, Cafes, Restaurants, Hotels, Einzelhändler, aber auch öffentliche Einrichtungen ausgesetzt seien. Denn die Kunden könnten über den Hotspot zum Beispiel Rechtsverletzungen (Verstöße gegen Urheberrecht durch zum Beispiel illegale Downloads) begehen. WLAN-Betreiber würden Gefahr laufen, insbesondere mit Abmahnungen von Urheberrechteinhabern konfrontiert zu werden. Mit der Gesetzesänderung soll klargestellt werden, dass WLAN-Betreiber Zugangsanbieter im Sinne von Paragraf 8 des Telemediengesetzes sind. Diese Anbieter sind für den Inhalt übermittelter fremder Informationen nicht verantwortlich.
Als Sachverständige sind geladen: Dirk Häger (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), Dieter Frey (FREY Rechtsanwälte), Professor Gerald Spindler (Georg-August-Universität Göttingen -Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung, Multimedia- und Telekommunikationsrecht), Professor Niko Härting (HÄRTING Rechtsanwälte), Volker Tripp (Digitale Gesellschaft) und Ulf Buermeyer (Landgericht Berlin).
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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