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Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung will einzelne Vorschläge des Bundesrates für Änderungen am Gesetzentwurf zur Anerkennung von Berufsqualifikationen (18/6616) prüfen. Andere Vorschläge werden abgelehnt, weil sie "über die Eins-zu-Eins-Umsetzung der Richtlinie 2013/55EU" hinausgehen, wie aus einer Unterrichtung der Regierung (18/6987) hervorgeht. Mit dem Gesetzentwurf soll die EU-Richtlinie, die am 17. Januar 2014 in Kraft trat, in nationales Recht umgesetzt werden.
Teil der Novelle ist ein Europäischer Berufsausweis, der das herkömmliche Anerkennungsverfahren und die Anerkennungsentscheidung ersetzt. Ferner ermöglicht die Neuregelung einen "partiellen Berufszugang", wenn sich die jeweiligen Berufsbilder und Ausbildungsgänge in den EU-Staaten unterscheiden.
Das Gesetz beinhaltet auch einen Vorwarnmechanismus in Fällen, wo nationale Behörden bestimmten Berufsangehörigen die Ausübung ihrer Tätigkeit ganz, teilweise oder vorübergehend verboten haben. In solchen Fällen müssen die zuständigen Behörden aller EU-Länder unterrichtet werden. Das gilt den Angaben zufolge für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Hebammen, Gesundheits- und Krankenpfleger oder andere Berufsangehörige mit Auswirkungen auf die Patientensicherheit. Die Regelung umfasst auch Informationspflichten bei der Verwendung gefälschter Berufsqualifikationsnachweise.
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