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Berlin: (hib/JOH) Die Stärkung der gemeinsamen Grundwerte in Europa ist Gegenstand eines Antrags (18/4686) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, innerhalb des Rates und gegenüber der EU-Kommission zügig Klarheit darüber zu schaffen, was genau unter dem „überparteilichen und evidenzbasierten Ansatz“ zu verstehen ist, den der Rat zur Achtung der Rechtsstaatlichkeit im Dialog mit den Mitgliedstaaten anwenden will. Außerdem solle sie sich für einen ständigen und unabhängigen Frühwarn- und Überprüfungs-Mechanismus für alle Mitgliedstaaten einsetzen, dessen Ergebnisse unverzüglich veröffentlicht werden sollten.
In der Begründung des Antrags heißt es, Entwicklungen in einzelnen Mitgliedstaaten, wie Ungarn oder Rumänien, böten schon länger Anlass zur Sorge. Regierungen beschnitten dort unter anderem mit Hilfe ihrer Parlamentsmehrheiten etwa die Presse- und Meinungsfreiheit unverhältnismäßig. „Dies schwächt unsere gemeinsamen Grundwerte“, betonen die Grünen. Die EU müsse diesen Entwicklungen klar entgegen treten. Jedoch fehlten ihr nach Auffassung der Fraktion bislang effektive und hinreichend flexible Instrumente, um angemessen auf Situationen reagieren zu können, in denen ein Mitgliedstaat Grundrechte direkt oder indirekt verletzt. Perspektivisch sollte das Ziel eine Änderung der EU-Verträge sein, die für die EU explizite Kompetenzen bei Verstößen gegen demokratische Prinzipien und Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten schaffe, fordern die Grünen. Bis dies erreicht sei, brauche die EU eine Alternative im Rahmen der bestehenden Verträge.
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