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Berlin: (hib/HLE) Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat im Jahr 2014 insgesamt 137.292 Ermittlungsverfahren eingeleitet und Bußgelder in Höhe von 46,7 Millionen Euro verhängt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4403) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4046) mit. 2013 waren es 135.016 Ermittlungsverfahren. Die Höhe der verhängten Bußgelder betrug 44,7 Millionen Euro. Die Schadenssumme habe 2014 795 Millionen Euro betragen. Zur Schadenssumme werden nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge, nicht gezahlte Steuern sowie sonstige Schäden wie nicht gezahlte Mindestlöhne, Urlaubskassenbeiträge sowie zu Unrecht erhaltene Sozialleistungen gezählt.
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