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Berlin: (hib/MIK) Für Investitionen in das bestehende Schienennetz stehen den Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (EIU) auf Grundlage der zum Jahresanfang 2015 abgeschlossenen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II (LuFV II) bis 2019 jährliche Investitionsmittel in Höhe von rund vier Milliarden Euro zur Verfügung. Die EIU können damit weitgehend selbst über ihre Investitionstätigkeiten und -schwerpunkte im Bestandsnetz entscheiden. Das gelte auch für Investitionen in Verkehrsstationen in Baden-Württemberg. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6098) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5946). Auf die unternehmerischen Entscheidungen der EIU nehme der Bund keinen Einfluss und von diesen habe er auch keine Kenntnis, heißt es weiter.
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