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Berlin: (hib/STO) Der Bundestag soll nach dem Willen aller Fraktionen erneut einen Untersuchungsausschuss zum Komplex um die Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) einsetzen. In einem gemeinsamen Antrag der vier Fraktionen (18/6330) wird die Entschlossenheit bekräftigt, "zu einer rückhaltlosen und umfassenden Aufklärung" der Terrorgruppe, der "ihr zur Last gelegten Straftaten sowie ihres Umfelds und aller Unterstützer" beizutragen. "Vieles ist dazu bereits geleistet worden. Abgeschlossen ist die notwendige Aufklärung noch nicht", heißt es in der Vorlage weiter.
Dem Ausschuss sollen laut Antrag acht ordentliche Mitglieder - vier von der CDU/CSU-Fraktion, zwei von der SPD-Fraktion sowie je ein Mitglied der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen - und eine entsprechende Anzahl von stellvertretenden Mitgliedern angehören. Aufbauend auf den Ergebnissen des NSU-Untersuchungsausschusses der vergangenen Wahlperiode soll das Gremium der Vorlage zufolge "Fragestellungen beleuchten, die seinerzeit etwa aus Zeitgründen oder mit Rücksicht auf die noch nicht eröffnete Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht München ausgespart blieben beziehungsweise zu denen eine zufriedenstellende Aufklärung nicht möglich war, die aber jetzt aufgrund neuer Erkenntnisse oder neuen Beweismaterials möglich erscheint".
Insbesondere soll der Ausschuss dabei den vier Fraktionen zufolge untersuchen, ob die Sicherheits- und Ermittlungsbehörden des Bundes und der Länder im Zusammenhang mit der Selbstenttarnung des NSU im November 2011 in Eisenach und Zwickau "sachgerechte Maßnahmen ergriffen und zielführend kooperiert haben". Auch soll der Frage nachgegangen werden, ob zu den dem NSU zur Last gelegten Taten "umfassend und sachgerecht hinsichtlich möglicher weiterer Mitglieder der Terrorgruppe", ihrer Unterstützer und des Umfelds ermittelt wurde und welche Erkenntnisse für das Zusammenwirken der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden aus diesem Verfahren zu ziehen sind.
Zudem soll der Ausschuss sich damit befassen, ob und zu welchem Zeitpunkt die Behörden Hinweise auf militante neonazistische Bestrebungen und Gruppen oder auf die Selbstbezeichnung "Nationalsozialistischer Untergrund" oder "NSU" hatten oder hätten haben können. Dabei soll auch geprüft werden, welche Maßnahmen durch Bundesbehörden und im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern aufgrund dieser Hinweise "ergriffen wurden oder hätten ergriffen werden müssen sowie welche Erkenntnisse hieraus für das Zusammenwirken der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden des Bundes und der Länder zu ziehen sind".
Wie aus der Vorlage ferner hervorgeht, soll der Untersuchungsausschuss darüber hinaus "das Gesamtbild schärfen zum Umfeld und den Unterstützern der Terrorgruppe ,Nationalsozialistischer Untergrund', dem Terrornetzwerk und etwaiger sonst diesem verbundener Gruppierungen". Dabei sollen die Ergebnisse der Untersuchungsausschüsse in den Landtagen von Thüringen, Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg einbezogen werden. Ziel ist es, aus diesem Fall weitere Schlussfolgerungen ziehen zu können, wie im Zusammenwirken von Bund und Ländern "die Entwicklung etwaiger rechtsextremer Zellen, Netzwerke oder anderer Organisationsstrukturen sowie etwaige Strukturen zur Abschirmung einer Terrorgruppe frühzeitig identifiziert und unwirksam gemacht werden können".
Insbesondere soll der Ausschuss dabei unter anderem klären, wie und mit welchen Ergebnissen die Informationsbeschaffung der Behörden zu rechtsterroristischen Gefahren erfolgte oder bei sachgerechtem Vorgehen hätte erfolgen müssen und wie mit den Ergebnissen umgegangen wurde oder hätte umgegangen werden müssen.
Vor allem mit Blick auf die seit der Beweisaufnahme des ersten NSU-Untersuchungsschusses des Bundestages bekannt gewordenen Sachverhalte oder Beweismittel soll das neue Gremium darüber hinaus die Arbeit der Behörden "mit V-Personen, Informanten, Gewährspersonen oder anderen Quellen sowie mit verdeckten Ermittlern oder Mitarbeitern im Umfeld" des NSU aufklären. Dabei wollen die Fraktionen auch geprüft sehen, welche Erkenntnisse hieraus für den Einsatz solcher Quellen durch die Behörden von Bund und Ländern zu ziehen sind".
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