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Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung will eine EU-Richtlinie zur Festlegung von Berechnungsverfahren und Berichterstattungspflichten zu Emissionsminderungen im Kraftstoffbereich bis spätestens März 2017 umsetzen. Länder und Verbände sollen ab September 2016 zu einem entsprechenden Verordnungsentwurf angehört werden. Dies geht aus einer Antwort (18/7523) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7429) hervor. Die 2015 verabschiedete Richtlinie (2015/652/EG) sieht vor, dass zur Erreichung der in der EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie (2009/30/EG, 98/70/EG) vorgesehenen CO2-Minderungsziele auch alternative Wege zur Nutzung von Bio-Kraftstoffen genutzt werden können. Die Richtlinie muss bis April 2017 in nationales Recht umgesetzt werden.
Eine dieser Alternativen ist die Upstream-Emissionsreduktion (UER). Bei der UER werden Effizienzsteigerungen bei der Förderung von Erdöl als Emissionsreduktion verbucht. Wie genau die Anrechnung funktionieren soll beziehungsweise wie beispielsweise Doppelanrechnungen vermieden werden können, ist noch unklar. Laut Antwort erarbeitet die EU-Kommission derzeit nichtlegislative Leitlinien dazu. Von diesen Leitlinien hänge daher im Fall der UER auch der Umsetzungszeitplan ab, schreibt die Bundesregierung.
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