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Berlin: (hib/STO) Um die Videoüberwachung am Kölner Hauptbahnhof in der Silvesternacht geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/7592) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7440). Wie die Regierung darin schreibt, zeigen die Vorfälle in der Silvesternacht im Kölner Hauptbahnhof, dass der Einsatz von Videotechnik (Videoüberwachung, Videoaufzeichnung, Videoauswertung) "einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung derartiger Straftaten leisten kann". Ein angemessener Einsatz von Videotechnik auf Bahnhöfen könne grundsätzlich geeignet sein, Täter von ihren Vorhaben abzubringen oder sie "der beweiskräftigen Strafverfolgung nach Straftaten oder einem versuchten beziehungsweise begangenen Anschlag zuzuführen".
In den Personenbahnhöfen der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes nutzen die Bundespolizei und die Deutsche Bahn AG (DB AG) die Videoüberwachung laut Regierungsantwort im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen gemeinsam. Die Videoaufzeichnung erfolge hierbei grundsätzlich in rechtlicher Verantwortung der Bundespolizei. Dies gelte auch für den Kölner Hauptbahnhof.
Weiter verweist die Bundesregierung darauf, dass die Ermittlungen zu den Straftaten in der Silvesternacht im und um den Kölner Hauptbahnhof von der Landespolizei Nordrhein-Westfalen geführt würden. Die Bundespolizei habe die in ihrer rechtlichen Verantwortung aufgezeichneten Videodaten aus dem Kölner Hauptbahnhof - mehr als 780 Stunden - der Landespolizei Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.
Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, betreibt die DB AG nach Kenntnis der Bundesregierung am Hauptbahnhof Köln derzeit 49 Kameras im Bahnhofsgebäude, sechs Kameras auf dem Bahnhofsvorplatz und 32 Kameras auf den Bahnsteigen.
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