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Berlin: (hib/STO) Eine Definition des Begriffs "Migrationshintergrund" bietet die Antwort der Bundesregierung (18/7642) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7429). Wie die Regierung darin darlegt, gehört nach der Mikrozensusdefinition des Statistischen Bundesamtes "zu den Personen mit Migrationshintergrund die ausländische Bevölkerung - unabhängig davon, ob sie im Inland oder im Ausland geboren wurde - sowie alle Zugewanderten unabhängig von ihrer Nationalität".
Daneben zählten zu den Menschen mit Migrationshintergrund auch die in Deutschland geborenen eingebürgerten Ausländer "sowie eine Reihe von in Deutschland Geborenen mit deutscher Staatsangehörigkeit, bei denen sich der Migrationshintergrund aus dem Migrationsstatus der Eltern ableitet", führt die Regierung weiter aus. Im Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes würden "zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund - unabhängig vom Herkunftsland - Personen bis zur zweiten Generation gezählt, das.heißt neben den seit 1950 aus dem Ausland Zugewanderten selbst (1. Generation) auch deren nach der Zuwanderung in Deutschland geborenen Kinder (2. Generation)."
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