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Berlin: (hib/HLE) Die Fracking-Technologie zur Förderung von Erdgas ist nach der bestehenden Gesetzeslage in Deutschland grundsätzlich zulässig. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7665) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7438) hin. Das von der Bundesregierung geplante Gesetzespaket enthalte demgegenüber gravierende Beschränkungen für das unkonventionelle Fracking in Schiefer-, Mergel-, Ton- und Kohleflözgestein, aber auch strenge Regulierungen für das konventionelle Fracking. Beim unkonventionellen Fracking sollen zunächst nur "Probebohrungen unter engen Voraussetzungen" möglich sein. Auf das Fracking-Gesetzespaket werde nicht verzichtet, versichert die Regierung.
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