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Berlin: (hib/PST) Die Fraktion Die Linke will von der Bundesregierung wissen, wie viele Verfahren es im Jahr 2015 im Zusammenhang mit Strafvorschriften gegen terroristische Vereinigungen gegeben hat und wie diese ausgegangen sind. In ihrer Kleinen Anfrage (18/7716) geht es um Straf- und Ermittlungsverfahren nach den Paragrafen 129a des Strafgesetzbuches (Mitgliedschaft, Werbung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung) und 129b (terroristische Vereinigungn im Ausland). Im Fall von Paragraf 129a fragt die Fraktion getrennt nach "linksterroristischen" und "rechtsterroristischen" Verdachtsfällen. Dabei soll die Regierung aufschlüsseln, in wie vielen Fällen wegen welchen Verdachts gegen welche Personengruppen ermittelt wurde, welche Maßnahmen dabei ergriffen wurde und in wie vielen Fällen es jeweils zu einer Anklage, der Eröffnung eines Verfahrens und einer Verurteilung gekommen ist. Weiter fragt die Fraktion, welche materiellen und beruflichen Schäden für die Beschuldigten durch die Verfahren entstanden sind, wie die Bundesregierung vor diesem Hintergrund den "hohen Anteil der mit Freispruch oder Einstellung beendeten Ermittlungen" beurteilt und ob die Regierung hier "den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für gewahrt" hält.
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