Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > 201603
Berlin: (hib/ABR) Im 2011 in Japan havarierten Atomkraftwerk Fukushima werden derzeit eine Reihe baulicher und sicherheitstechnischer Maßnahmen unternommen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/7739) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7535) zum Atomunfall in Fukushima hervor. Zu den genannten Maßnahmen zählen laut Antwort unter anderem die Entfernung der Trümmerteile und der Brennelemente aus dem Brennelementelagerbecken sowie die Kühlung der Reaktoren. Auch Vorkehrungen gegen die Kontaminierung von Wasser, die Reduzierung der Strahlendosis und dem Umgang mit festen Abfällen würden getroffen. Die Bundesregierung bezieht sich nach eigenen Angaben in ihrer Darstellung der Maßnahmen auf öffentlich zugängliche Informationen des japanischen Wirtschaftsministeriums.
Demnach gebe es zudem Bemühungen, die Arbeitsbedingungen auf dem Gelände zu verbessern. Zu den speziellen Stabilisierungsmaßnahmen in den einzelnen Reaktorgebäuden gehört laut Darstellung der Bundesregierung unter anderem eine seismische Bewertung der Gebäude und eine Verstärkung der Gebäudestrukturen. Der Bau einer unterirdischen Barriere sei nach Angaben des Betreibers TEPCO bereits abgeschlossen, die Inbetriebnahmegenehmigung jedoch noch nicht erteilt worden.
Auch zur möglichen Wiederinbetriebnahme von Reaktoren in Japan hatten sich die Grünen erkundigt. Laut Antwort sind die Blöcke 1 und 2 des AKW Sendai und die Blöcke 3 und 4 des AKW Takahama bereits wieder in Betrieb genommen worden. 20 weitere Anträge würden derzeit noch geprüft.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Sören Christian Reimer, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein