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Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, die Börsen nicht in den Anwendungsbereich des geplanten Finanzmarktnovellierungsgesetzes fallen zu lassen. In der von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/7826) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (18/7482) warnen die Länder vor einer doppelten Zuständigkeit. Neben Länderbehörden (Börsenaufsicht) wäre dann auch eine Bundesbehörde (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin) für Kernbereiche der Börsenaufsicht zuständig. Zudem fordert der Bundesrat Maßnahmen im Rahmen der erhöhten Geldbußen bei Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Es müsse vermieden werden, dass Unternehmen sich der Festsetzung und Vollstreckung von Geldbußen durch Unternehmensumstrukturierungen entziehen könnten. Auch die Bundesregierung betont in ihrer Gegenäußerung, dass es wichtig sei, dass Unternehmen sich den Geldbußen nicht durch Umstrukturierungen entziehen könnten und überprüft bereits die entsprechenden Regelungen. Den Wunsch der Länder nach einer Einschränkung der Befugnisse der BaFin lehnt die Bundesregierung ab. Dies sei wegen der EU-Marktmissbrauchsverordnung nicht möglich.
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