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Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/7793) zu einem Abkommen mit der Republik Albanien über Soziale Sicherheit vorgelegt. Durch das Abkommen werde der soziale Schutz im Bereich der jeweiligen Rentenversicherungssysteme insbesondere für den Fall koordiniert, dass sich Versicherte im jeweils anderen Vertragsstaat aufhalten, heißt es in dem Entwurf. Das Abkommen bestimmt, dass für Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber grundsätzlich die Rechtsvorschriften desjenigen Staates gelten, in dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Außerdem wird sichergestellt, dass lediglich vorübergehend im anderen Staat eingesetzte Arbeitnehmer im sozialen Sicherungssystem ihres bisherigen Beschäftigungsstaats integriert bleiben können.
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