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Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung in einem Antrag (18/7877) auf, die geplante Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zu überarbeiten. Nach Ansicht der Grünen weißt der vorliegende Entwurf zu viele Schwächen auf, vor allem in Bezug auf die Verpflichtung der Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit und Gleichstellung.
Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung deshalb verschiedene Nachbesserungen. So sollen unter anderem auch Empfänger von Projektförderung auf Einhaltung des BGG verpflichtet werden, sofern das Projekt eine bestimmte Dauer und die Fördersumme eine bestimmte Höhe überschreiten. Bisher gilt dies nur für dauerhaft vom Bund unterstützte Einrichtungen. Die Bundesregierung soll zudem grundsätzlich feste Fristen zum Umbau bestehender Gebäude und zur barrierefreien Umgestaltung des Intranets setzen. Außerdem soll die volle Teilhabe im Netz dadurch ermöglicht werden, dass der Geltungsbereich des Paragrafen 12 des BGG (Barrierefreie Informationstechnik) auf im Auftrag des Bundes betriebene und überwiegend vom Bund geförderte Internet-Angebote ausgeweitet wird. Nach Ansicht der Grünen sollte die Weiterentwicklung des BGG auch dazu genutzt werden, den Ausschluss behinderter Menschen vom Wahlrecht noch vor der nächsten Bundestagswahl zu beenden und die Vorgaben des BGG zur Barrierefreiheit auch auf die parlamentarische Arbeit auszudehnen.
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