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Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung sieht keine grundlegenden Probleme bei der statistischen Erfassung politisch motivierter Kriminalität durch die deutsche Justiz. Dies geht aus ihrer Antwort (18/7830) auf eine Kleine Anfrage (18/7630) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Im Zusammenwirken mit den Ländern sei die Verpflichtung der Justizbehörden nach den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV), Akten an das Bundeskriminalamt zu übersenden, im Sommer auf politisch motivierte Straftaten gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit und gemeingefährlicher Straftaten augeweitet worden. Dadurch sei die Basis für Verlaufsstatistiken zur Entwicklung politisch motivierter Kriminalität gelegt worden, wie sie der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages in seinem Bericht angeregt habe. Die Bundesregierung schreibt weiter, sie werde sich gegenüber den Ländern dafür einsetzen, dass die Übersendungsverpflichtung auf alle Fälle politisch motivierter Gewaltdelikte ausgeweitet wird. Die Grünen hatten in der Vorbemerkung ihrer Kleinen Anfrage von "offenkundig scheinenden Defiziten der Justiz" geschrieben, Delikte der politisch motivierten Kriminalität "sachgerecht zu erkennen, einzuordnen und zu erfassen".
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