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Berlin: (hib/HLE) Mit den geplanten Änderungen der Stromsteuer-Durchführungsverordnung will die Bundesregierung vor allem für Klarstellungen sorgen. So soll unter anderem klargestellt werden, dass eine flächendeckende oder regionale Stromversorgung von einer Befreiung von der Stromsteuer nicht erfasst sind, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7816) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7609) mitteilt.
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