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Berlin: (hib/SCR) 22 von 69 Grundwasserkörpern in Bayern befinden sich in einem schlechten chemischen Zustand im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie. 13 davon weisen eine zu hohe Belastung durch Nitrat, acht durch Pestizide auf. In einem Fall liegt sowohl eine Nitrat- als auch Pestizide-Belastung vor. Dies geht aus eine Antwort der Bundesregierung (18/7803) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7626) hervor. Die Bundesregierung bezieht sich dabei auf Daten von Ende 2009 und verweist im Übrigen darauf, dass die Umsetzung der Richtlinie eine Aufgabe der Länder sei.
Für alle 22 Fälle wurde eine Fristverlängerung für das Erreichen eines guten chemischen Zustands beantragt. Eigentlich hätte dieser gemäß der Wasserrahmenrichtlinie bis Ende 2015 im ersten Bewirtschaftungszyklus erreicht werden müssen. Im zweiten Bewirtschaftungszyklus (2016-2021) werde sich zwar die Belastung verringern, prognostiziert die Bundesregierung. Aufgrund der langen Fließzeiten sei aber davon auszugehen, dass nur in wenigen Fällen schon der gute Zustand erreicht werde.
Bei den 844 Oberflächenwasserkörpern wurde in 523 Fällen eine Fristverlängerung beantragt. Begründet wurden die Ausnahmen bei 517 Wasserkörpern aufgrund des ökologischen Zustandes, in sieben Fällen aufgrund des chemischen Zustands, heißt es in der Antwort.
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