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Am 10. Dezember 2003 verabschiedete der Deutsche Bundestag einen interfraktionellen Antrag „Schutz von bedrohten Menschenrechtsverteidigern“, mit dem das Programm „Parlamentarier schützen Parlamentarier“initiiert wurde. Aus Anlass des 10-jährigen Bestehensder Initiative errinnert Bundestagspräsident Lammert an die mittelerweile mehr als 40 übernommenen Patenschaften, die in vielen Fällen eine entscheidene Wirkung zur Einhaltung von Menschenrechten in den jeweiligen Ländern hatten. „Dass kein Parlamentarier des Deutschen Bundestages bei der Ausübung seines Mandates befürchten muss, bedroht oder sogar verhaftet zu werden, ist eine Errungenschaft unseres politischen Systems, die ausländischen Parlamentariern leider nicht immer zu teil wird“, betont der Bundestagspräsident. In einigen Ländern, so Lammert, müssten Politiker und Abgeordnete damit rechnen, bei ihrer Arbeit, vor allem wenn sie sich für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzen, verfolgt und oft sogar zu langen Gefängnisstrafen verurteilt zu werden.
Deutsche Abgeordnete können sich mit der Übernahme von Patenschaften für gefährdete Kolleginnen und Kollegen wie auch Menschenrechtsaktivisten in anderen Ländern ganz konkret im Rahmen des Programms einsetzen. Damit wird ein wichtiger Beitrag geleistet, dass die notwendige Aufmerksamkeit für die zum Teil schwierige und gefährliche Situation der Betroffenen nicht nachlässt.
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