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Als Persönlichkeitswahl wird eine Mehrheitswahl bezeichnet, bei der zwischen einzelnen Personen entschieden wird.
Beispielsweise wird bei der Bundestagswahl in jedem Wahlkreis mit der Erststimme aus den kandidierenden Wahlkreisbewerbern ein Abgeordneter gewählt.
Insoweit ist die Wahl mit der Erststimme eine Persönlichkeitswahl.
Allerdings entscheidet letztlich die Zweitstimme über das Kräfteverhältnis im Parlament.
© Deutscher Bundestag
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/P/pers_wahl/246328
Stand: 27.05.2016