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Die Materialien von Bundesrat und Deutschem Bundestag zu allen im Bundesgesetzblatt verkündeten Gesetzen (Gesetzesmaterialien) werden in Gesetzesdokumentationen in Papierform zusammengefasst.
Diese enthalten neben den im Dokumentations- und Informationssystem DIP veröffentlichten Parlamentsmaterialien von Bundestag und Bundesrat auch die nichtöffentlichen Materialien (Ausschussprotokolle und sonstige Materialien der Ausschüsse, Stellungnahmen von Sachverständigen, Formulierungshilfen, Gutachten, Eingaben von Verbänden und vergleichbare Unterlagen) sowie weitergehende Unterlagen (z. B. das Bundesgesetzblatt, in dem das Gesetz verkündet wurde).
Den Gesetzesdokumentationen sind Inhaltsübersichten (Indices) vorangestellt, die dem Benutzer einen Überblick über den Werdegang eines Gesetzes verschaffen. Die Detailerörterungen in den Ausschüssen werden durch ein Paragraphenregister erschlossen.
Die Materialien zu nicht verabschiedeten Bundesgesetzen werden ebenfalls in Gesetzesdokumentationen zusammen geführt. Sie werden durch Mitarbeiter des Bundesrates erstellt und beim Deutschen Bundestag nachgewiesen.
Die Gesetzesmaterialien bilden eine wichtige Grundlage für die parlamentarische Arbeit, wissenschaftliche Untersuchungen und Fallstudien zur Gesetzgebung.
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