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Das von der Bundesregierung geplante Präventionsgesetz für eine umfassende Gesundheitsvorsorge steht am Freitag, 20. März 2015, ab 10.45 Uhr in einer 105-minütigen ersten Lesung auf der Tagesordnung des Parlaments. Der in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf (18/4282) sieht vor, die Gesundheitsförderung und Prävention auf jedes Lebensalter und in alle Lebensbereiche systematisch auszudehnen, um chronische und psychische Krankheiten besser verhindern zu können.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die Opposition bringt eigene Anträge zum Thema in die Debatte ein. Der Antrag der Fraktion Die Linke zielt auf die "Verminderung sozial bedingter gesundheitlicher Ungleichheit" (18/4322) ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in ihrem Antrag "Gerechtigkeit und Teilhabe durch ein modernes Gesundheitsförderungsgesetz" (18/4327).
Die Leistungen der Krankenkassen zur Prävention und Gesundheitsförderung sollen dem Gesetzentwurf zufolge mehr als verdoppelt werden, von 3,09 Euro auf 7 Euro jährlich für jeden Versicherten ab 2016. Damit könnten die Krankenkassen künftig jährlich mindestens rund 490 Millionen Euro in solche Leistungen investieren. Zusammen mit dem Beitrag der Pflegekassen in Höhe von rund 21 Millionen Euro stehen damit künftig rund 511 Millionen Euro im Jahr für präventive und gesundheitsfördernde Leistungen bereit.
So sollen gerade kleine und mittelständische Betriebe über ausgeweitete Leistungen der Krankenkassen mehr für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter tun. Dazu soll die betriebliche Gesundheitsförderung stärker mit dem Arbeitsschutz verflochten werden. Wer im Beruf oder in der Familie besonders belastet ist, soll von Verbesserungen profitieren. So sollen etwa Schichtarbeiter oder pflegende Angehörige bestimmte Präventionsangebote leichter in Anspruch nehmen können.
Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen zu präventiven Gesundheitsuntersuchungen weiterentwickelt werden, wobei individuelle Belastungen und Risikofaktoren, die zu einer Krankheit führen können, genauer überprüft werden. Zur Beratung gehört die Klärung des Impfstatus. Vorgesehen ist, dass bei der Aufnahme von Kindern in eine Kita die Eltern eine ärztliche Beratung zum Impfschutz nachweisen müssen.
In der Gesetzesbegründung heißt es, je früher im Leben mit der Gesundheitsförderung und Prävention begonnen werde, desto eher könnten Risikofaktoren wie mangelnde Bewegung, unausgewogene Ernährung, Übergewicht, Rauchen, übermäßiger Alkoholkonsum und chronische Stressbelastungen beeinflusst werden. Besonders wichtig sei es, Familien in ihrer Gesundheitskompetenz zu stärken und ein gesundes Aufwachsen der Kinder aktiv zu fördern.
Es müssten aber auch Betriebe eine gesundheitsfördernde Unternehmenskultur entwickeln, die alle Altersgruppen einbezieht, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Arbeitsplätze müssten so gestaltet werden, dass sie den Bedürfnissen älter werdender Belegschaften entsprechen. (pk/18.03.2015)