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Das Assoziierungsabkommen zwischen der EU der Ukraine, Georgien und Moldau sind Thema im Bundestag. © EU 2010
Die im Jahre 2014 vereinbarten Assoziierungsabkommen zwischen der EU sowie Europäischer Atomgemeinschaft und der Ukraine, Georgien und der Republik Moldau sind am Donnerstag, 26. März 2015, Thema im Bundestagsplenum. Mit drei Gesetzentwürfen der Bundesregierung (Ukraine: 18/3693 neu, Georgen: 18/3694, Moldau: 18/3695), über die die Abgeordneten ab 9 Uhr in eine Stunde lang diskutieren und abstimmen werden, sollen die Voraussetzungen für die Ratifizierung der Abkommen durch die Bundesrepublik geschaffen werden.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Wie die Bundesregierung schreibt, sei mit den Vertragswerken die schrittweise Annäherung ukrainischer, georgischer und moldauischer Rechtsvorschriften an Rechtsvorschriften der EU vorgesehen.
Mit dem Abkommen solle die Beachtung der Wertvorstellungen der EU in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in den drei Ländern gefördert werden. „Liberalisierung und Ausweitung des Handels und der Investitionstätigkeit sollen die Wirtschaftsentwicklung in nachhaltiger Weise anheben.“
Die Umsetzung der Kooperation mit den drei Ländern werde vor allem durch das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI) der EU unterstützt, dafür stünden Mittel bis zu 15,4 Milliarden Euro für den Zeitraum 2014 bis 2020 zur Verfügung.
Für die Ukraine seien von der EU-Kommission für den Zeitraum 2014 bis 2020 bilaterale Programme in Höhe von bis zu 1,013 Milliarden Euro geplant. Hinzu kämen ENI-Mittel für Mehrländerprogramme sowie für Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit.
Im April 2014 sei mit ENI-Mitteln eine Sondermaßnahme für die Ukraine in Höhe von bis zu 355 Millionen Euro - darunter auch umgewidmete Mittel aus dem Jahr 2013 - für den sogenannten „State Building Contract“ zur Unterstützung des Regierungshandelns sowie zur Vorbereitung und Umsetzung des Assoziierungsabkommens beschlossen worden.
Für Georgien seien zwischen 2014 bis 2020 bilaterale Programme in Höhe von 610 bis 746 Millionen Euro in den drei Schwerpunktbereichen Reform der öffentlichen Verwaltung, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie Reform des Justizsektors und als ergänzende Unterstützung in den Bereichen Kapazitätsaufbau und Unterstützung der Zivilgesellschaft geplant.
Hinzu kämen ENI-Mittel für Mehrländerprogramme sowie für Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit. Für 2014 seien bilaterale Programmmittel für Georgien bis zu 101 Millionen Euro beschlossen worden, mit denen die Justizreform sowie die vertiefte und umfassende Freihandelszone und kleine und mittlere Unternehmen unterstützt werden sollen. Im Rahmen des anreizbasierten Mehrländerprogramms erhalte Georgien weitere 30 Millionen Euro für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Menschenrechte und ein Rahmenprogramm zur Unterstützung der Abkommen zwischen der EU und Georgien, mit dem unter anderen die öffentlichen Institutionen modernisiert werden sollen.
Für die Republik Moldau schließlich seien zwischen 2014 bis 2020 bilaterale Programmmittel in Höhe von 610 bis 746 Millionen Euro in den drei Schwerpunktbereichen Reform der öffentlichen Verwaltung, Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes sowie Polizeireform und Grenzmanagement geplant. Hinzu kämen ENI-Mittel für Mehrländerprogramme sowie für Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit.
Deutschland sei an den Kosten in Höhe seines Finanzierungsanteils an dem jeweiligen EU-Haushalt beteiligt, schreibt die Bundesregierung. Der Bundesrat habe im Dezember vergangenen Jahres beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. (ahe/24.03.2015)