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Seit Verabschiedung des Kinderförderungsgesetzes im Jahr 2008 ist die Zahl der Kinder unter drei Jahren, die in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut werden, bis zum 1. März 2014 um fast 300.000 auf insgesamt 660.750 gestiegen. Dies entspricht einer Betreuungsquote von 32,3 Prozent. Dennoch fehlten im März 2014 weitere 185.000 Plätze, um den seit August 2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr zu gewährleisten. 41,5 Prozent aller Eltern benötigten zu diesem Zeitpunkt einen Betreuungsplatz für ihre Kinder unter drei Jahren. Dies geht aus dem fünften Bericht der Bundesregierung zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes (18/4268) hervor, über den der Bundestag am Freitag, 22. Mai 2015, debattieren wird. Die 45-minütige Debatte wird voraussichtlich um 13.30 Uhr beginnen.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Zudem berät das Parlament abschließend über zwei Anträge der Oppositionsfraktionen Die Linke (18/2605) und Bündnis 90/Die Grünen (18/1459), in denen die sie den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung fordern. Der Familienausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung (18/4368) mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD jedoch, die beiden Anträge abzulehnen.
Nach Angaben der Regierung hat sich der Ausbau des Betreuungsangebotes nicht negativ auf den Personalschlüssel und die Gruppengröße in Kindertageseinrichtungen ausgewirkt. So entfielen auf eine Vollzeitkraft durchschnittlich 4,2 Kinder unter drei Jahren. Im Jahr 2012 habe dieser Wert noch bei 4,5 Kindern gelegen. Die durchschnittliche Gruppengröße liege bei zehn Kindern.
Nach dem Willen der Oppositionsfraktionen soll das zahlenmäßige Verhältnis von Betreuer zu Kindern den Wert von eins zu vier nicht überschreiten. Sie fordern die Bundesregierung deshalb auf, diese Relation in einem bundesweiten Qualitätsgesetz für Kitas beziehungsweise im Achten Sozialgesetzbuch verbindlich festzulegen. Zudem fordern sie verbindliche Qualifikationen und eine Offensive in der Weiterbildung für das Personal in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege.
Von 2008 bis 2014 stieg nach Regierungsangaben die Zahl der Betreuerinnen und Betreuer in Kindertageseinrichtungen von rund 379.000 auf etwa 523.000. Das Qualifizierungsniveau des Personals sei „konstant hoch“. So verfügten rund 72 Prozent des Personals über einen Fachhochschulabschluss, 5,3 Prozent über einen Bachelor-, Master- oder Diplomabschluss. Das Qualifikationsniveau der Tagespflegepersonen habe sich im gleichen Zeitraum verbessert. Rund 75 Prozent verfügten über eine fachliche Qualifizierung nach dem geforderten Mindeststandard. (aw/12.05.2015)