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Das Jahr 2016 bringt zahlreiche neue gesetzliche Regelungen und Gesetzesänderungen mit sich. So gibt es zum 1. Januar für Familien mehr Kindergeld und höhere steuerliche Entlastungen. Der steuerliche Grundfreibetrag für Erwachsene steigt auf 8.652 Euro. Mehr Geld gibt es auch für Bezieher von Hartz-IV-Leistungen und Wohngeld. Das BAföG wird angehoben. Im Bereich Gesundheit und Pflege tritt eine Reihe wichtiger Gesetze in Kraft. Für Sozialabgaben gelten neue Bemessungsgrenzen. Neubauten müssen beim Energieverbrauch effizienter werden. Ältere Heizungsanlagen benötigen künftig ein individuelles Energielabel. Elektroautos sind nur noch fünf Jahre von der Steuer befreit.
Bezieher der Grundsicherung erhalten ab 1. Januar 2016 mehr Geld. Für alleinstehende Erwachsene steigt der monatliche Regelsatz um fünf auf 404 Euro. Paare und Bedarfsgemeinschaften erhalten vier Euro mehr pro Person und kommen damit auf 364 Euro. Erwachsene Leistungsberechtigte unter 25 Jahren im Haushalt anderer erhalten ebenfalls vier Euro mehr und kommen so auf 324 Euro.
Die Grundsicherung für Kinder bis sechs Jahren wird um drei Euro auf 237 Euro, für Kinder zwischen sechs und 14 Jahren ebenfalls um drei Euro auf 270 Euro angehoben. Die Leistungen für Jugendliche steigen um vier Euro auf 306 Euro. Mehr Geld erhalten auch Asylbewerber. So bekommt beispielsweise ein alleinstehender Asylbewerber ab dem 1. Januar 364 statt der bisherigen 359 Euro.
Mehr Geld gibt es zum 1. Januar auch für fast alle Wohngeldempfänger und rund 320.000 Haushalte, die durch die Reform erstmals oder wieder einen Wohngeldanspruch haben. Mit der Wohngeldreform wird das Wohngeld an die Entwicklung der Einkommen und der Warmmieten in den vergangenen Jahren angepasst.
Die Neuberechnung berücksichtigt nicht nur den Anstieg der Kaltmieten, sondern auch die Entwicklung der „warmen Nebenkosten“, also von Heizung und Wasser. So bekommt beispielsweise ein Zwei-Personen-Haushalt, der 2013 monatlich durchschnittlich 115 Euro Wohngeld erhielt, ab Januar 186 Euro monatlich.
Im neuen Jahr gelten neue Bemessungsgrenzen für Sozialabgaben. In den neuen Bundesländern erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung von 5.200 Euro auf 5.400 Euro, in den übrigen Bundesländern von 6.050 Euro auf 6.200 Euro im Monat. Bundeseinheitlich steigt die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von 54.900 Euro auf 56.250 Euro jährlich. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung steigt im Westen auf 74.400 Euro und im Osten auf 64.800 Euro.
Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1. Januar 84,15 Euro monatlich. Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beläuft sich für das Kalenderjahr 2016 monatlich auf 236 Euro im Westen und 206 Euro im Osten.
Der Rentenfreibetrag für Neurentner sinkt 2016 um zwei Prozent. Für diejenigen, die 2016 in Rente gehen, bleiben nur 28 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. 72 Prozent ihrer gesetzlichen Rente müssen versteuert werden. Seit 2005 steigt der steuerpflichtige Teil der Rente für die jeweiligen Neurentner jährlich um zwei Prozent, später dann um ein Prozent an. Wer im Jahr 2040 in Rente geht, muss seine Rente voll versteuern.
Wer 1951 geboren ist und 2016 in den Ruhestand geht, muss für eine abschlagsfreie Rente fünf Monate über seinen 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Im Zuge der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters in der gesetzlichen Rentenversicherung (Rente mit 67) steigen die Altersgrenzen um einen weiteren Monat.
Der steuerliche Grundfreibetrag für Erwachsene steigt zum 1. Januar 2016 um 180 Euro auf 8.652 Euro.
Ab dem 1. Januar gibt es zwei Euro mehr Kindergeld. Eltern erhalten dann für das erste und zweite Kind monatlich 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 221 Euro im Monat. Jeder, der Kindergeld beantragt oder Kindergeld bezieht, muss der Familienkasse künftig seine Steuer-Identifikationsnummer und die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes mitteilen. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird auf 7.248 Euro angehoben. Geringverdiener erhalten bis zu 20 Euro mehr Kinderzuschlag.
Für Börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen gilt ab dem 1. Januar für alle neu zu besetzenden Aufsichtsratsposten eine Frauenquote von 30 Prozent. Entsprechende Regelungen gelten auch für den öffentlichen Dienst und für Gremien, bei deren Besetzung der Bund mitbestimmen kann.
Nach dem zweiten Pflegestärkungsgesetz erhalten pflegende Angehörige ab dem 1. Januar einen eigenen Anspruch auf Pflegeberatung. Wesentliche Teile wie der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren werden aber erst zum 1. Januar 2017 wirksam.
Bereits seit dem 8. Dezember 2015 haben gesetzlich Versicherte nach dem Hospiz- und Palliativgesetz einen Anspruch darauf, dass ihre Krankenkasse sie über Palliativ- und Hospizleistungen berät. Palliativversorgung gehört künftig zur Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ab Januar haben Patienten, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind, nach einer Krankenhausbehandlung Anspruch auf Übergangspflege. Nach dem Krankenhausstrukturgesetz werden stationäre Pflegeeinrichtungen im neuen Jahr dazu verpflichtet, Kooperationsvereinbarungen mit niedergelassenen Haus-, Fach- und Zahnärzten zu schließen. Kliniken können ab 2016 mehr Pflege- und Hygienepersonal beschäftigen. Für bestimmte Leistungen werden Qualitätszuschläge und -abschläge eingeführt.
Patienten, die zeitnah einen Termin beim Facharzt brauchen, können sich ab dem 23. Januar an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung wenden. Können die Servicestellen keinen Facharzttermin vermitteln, gibt es einen Behandlungstermin in der nächstgelegenen Krankenhausambulanz. Nach dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz sollen Versicherte innerhalb von vier Wochen die notwendige medizinische Versorgung erhalten. Ausgenommen sind Bagatellerkrankungen und Routineuntersuchungen.
Versicherte haben künftig bei geplanten Eingriffen in vielen Fällen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Die Kosten erstatten die Krankenkassen. Ab 2016 bekommen Patientinnen und Patienten außerdem bei der "Unabhängigen Patientenberatung Deutschland" eine kostenlose unabhängige Auskunft zu Gesundheitsfragen.
Ab Oktober 2016 haben Patientinnen und Patienten, die mindestens drei verordnete Medikamente nehmen, Anspruch auf einen Medikationsplan. Das regelt das E-Health-Gesetz. Der Medikationsplan wird zunächst in Papierform geführt und soll ab 2018 über die elektronische Gesundheitskarte abrufbar sein.
Die Umlage für Ökostrom steigt zum 1. Januar von 6,17 auf 6,354 Cent pro Kilowattstunde. Mit der sogenannte „EEG-Umlage“ nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz werden Anlagen, die aus Wind, Wasser und Sonne Strom produzieren, gefördert. Für Strom aus regenerativen Kraftwerken gilt ein sogenannter Einspeisevorrang sowie eine feste Vergütung für jede produzierte Kilowattstunde Strom. Die entstehenden Kosten werden über die EEG-Umlage auf die Stromkunden verteilt.
Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, müssen ab 1. Januar ein Energielabel tragen. Aus der Kennzeichnung geht der individuelle Effizienzstatus des Heizkessels hervor. Das Etikett darf nur durch Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und bestimmte Energieberater angebracht werden. Sie sollen Verbraucher auch auf weiterführende Energieberatungen oder Förderangebote hinweisen.
Zum 1. Januar 2016 tritt die nächste Stufe der Energieeinsparverordnung in Kraft. Für neue Gebäude gelten damit höhere energetische Anforderungen. Der Jahres-Primärenergiebedarf von Wohn- und Nichtwohngebäuden für Heizung, Warmwasser und Lüftung muss zukünftig 25 Prozent geringer ausfallen als bisher erlaubt. Der Wärmeschutz der Gebäudehülle muss gegenüber der bisherigen Situation um 20 Prozent verbessert werden.
Ab dem 1. Januar 2016 zugelassene Elektroautos sind nur noch fünf Jahre von der Steuer befreit. Bisher galt für Elektrofahrzeuge eine zehnjährige Kfz-Steuerbefreiung. Nach Ablauf der Steuerbefreiung ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent. Die Regelung gilt nur für Fahrzeuge, die ausschließlich mit Elektromotoren angetrieben werden.
Parteien erhalten ab Januar mehr staatliche Zuschüsse für gewonnene Wählerstimmen. Künftig gibt es für die ersten vier Millionen Stimmen jeweils einen Euro statt bisher 85 Cent. Darüber hinaus gibt es künftig jeweils 83 statt der bisherigen 70 Cent. Weitere staatliche Zuschüsse werden nicht mehr an die Umsätze einer Partei gebunden, sondern an deren Gewinne. Parteien können ihre Rechtsstellung als Partei verlieren, wenn sie mindestens sechs Jahre in Folge gegen die verfassungs- und parteienrechtlich vorgesehene öffentliche Rechenschaftspflicht verstoßen.
Kurzarbeitergeld gibt es ab dem 1. Januar gesetzlich geregelt bis zu zwölf Monate. Bisher war das Kurzarbeitergeld auf sechs Monate befristet und wurde aber regelmäßig durch Rechtsverordnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verlängert.
Junge asylberechtigte und geduldete Flüchtlinge können ab Januar 2016 bereits nach 15 Monaten Aufenthalt - statt bisher vier Jahren - BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe beantragen beziehungsweise Unterstützung für eine assistierte Ausbildung oder ausbildungsbegleitende Hilfen erhalten.
Für Personen, denen kein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht, gelten ab dem 1. Januar 2016 strengere Ausweisungsregelungen. Die Ausreisepflicht soll auch zwangsweise durchgesetzt werden.
Die Bafög-Sätze steigen zum Wintersemester 2016/2017 um sieben Prozent. So erhalten etwa Studenten mit eigener Wohnung im Falle einer Maximalförderung 735 statt 670 Euro monatlich. Auch die Freibeträge für das Einkommen der Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner steigen um sieben Prozent.
Bereits seit dem 18. Dezember 2015 sind Telekommunikationsdienstleister verpflichtet, Verkehrsdaten unter hohen Sicherheitsvorkehrungen zehn Wochen zu speichern. Standortdaten müssen vier Wochen gespeichert werden.
Ebenfalls seit dem 18. Dezember 2015 gilt das neue Antidopinggesetz. Sportlern, die Dopingmittel verwenden, drohen künftig Haftstrafen. Auch Selbstdoping ist nun strafbar. (klz/27.12.2015)