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Die im Zuge des geplanten Bundesteilhabegesetzes diskutierte bundesweite Einführung eines „Budgets für Arbeit“ kann einen Beitrag zu mehr Inklusion leisten. In dieser Einschätzung waren sich die zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Vorsitz von Kerstin Griese (SPD) geladenen Experten am Montag, 15. Februar 2016, einig. Aus Sicht der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kann ein „Budget für Arbeit“ in Form eines Minderleistungsausgleichs grundsätzlich ein guter Weg sein, Übergänge aus Werkstätten für behinderte Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen, sagte die BDA-Vertreterin Anna Robra.
Von einem guten Schritt nach vorn sprach auch Peter Stadler von der Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen. Bei einem Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt müssten Arbeitgeber und Integrationsfirmen einen Nachteilsausgleich erhalten. Zustimmung kam auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).
Die Forderung der DGB-Vertreterin Silvia Helbig nach Stärkung der Rechte für Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben, stieß bei der BDA hingegen auf Widerspruch. Helbig hatte mit Blick auf das erweiterte Aufgabefeld der Vertretungen eine Freistellung der Beauftragten ab 100 schwerbehinderten Mitarbeitern statt bislang 200 gefordert.
Der Einzelsachverständige Alfons Adam, Sprecher der Schwerbehindertenvertretungen in der Autoindustrie, betonte ebenfalls die Bedeutung der Schwerbehindertenvertretungen. In vielen Unternehmen würden diese jedoch nicht ernst genommen, bemängelte er und machte zugleich deutlich, dass es um Anhörungsrechte und nicht um Mitbestimmung durch die Vertretungen gehe. Nach Ansicht der BDA-Vertreterin Robra stellen mehr Freistellungen aber keine Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen dar, sondern bedeuteten in erster Linie mehr Kosten und mehr bürokratische Verfahren.
Für eine Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten für die Schwerbehindertenvertretungen sprach sich wiederum der Einzelsachverständige Dr. Hans-Günther Ritz, Experte für betriebliche Mitbestimmung, aus. Dies sei gut für Unternehmen und Beschäftigte und sinnvoller, als die Ausgleichsabgabe bei Nichtbeschäftigung von Schwerbehinderten zu erhöhen, wie es die Linksfraktion in ihrem der Anhörung zugrunde gelegten Antrag (18/5227) – unterstützt von mehreren Sachverständigen wie etwa dem DGB - gefordert hatte.
Manfred Otto-Albrecht von der Bundesarbeitsgemeinschaft ambulante berufliche Rehabilitation sah in dem fehlenden zentralen Ansprechpartner für die Unternehmen ein Hemmnis für mehr Inklusion. Gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen fehle es oft an elementaren Informationen.
Viele Arbeitgeber seien nicht hinreichend informiert, urteilte auch Johannes Pfeiffer von der Bundesagentur für Arbeit (BA). Dabei biete die BA unter anderem mit dem Mittel der Lohnkostensubventionierung und der Beratung bei Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher eine Reihe von Produkten zur Stärkung der Inklusion an, sagte der BA-Vertreter.
Für eine „dauerhafte Berufsbegleitung, wenn diese erforderlich ist“, sprach sich Barbara Vieweg von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben aus. Ob und in welchem Umfang diese Erforderlichkeit besteht, soll ihrer Ansicht nach nicht allein vom Kostenträger entschieden werden. Vielmehr sei die Perspektive des behinderten Menschen genauso zu berücksichtigen wie die des Ausbildungsbetriebes, der Berufsschule oder des Arbeitgebers.
Menschen mit einem sehr hohen Assistenzbedarf rückte die Einzelsachverständige Jeannette Pella in den Mittelpunkt ihrer Betrachtungen. Arbeit, so Pella, sei für alle Menschen wichtig – „ob mit oder ohne Behinderung“. Eine Abstufung in „werkstattfähig oder nicht werkstattfähig“ spreche aber dem Personenkreis der Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf jegliche Teilhabe am Arbeitsleben ab, kritisierte sie. (hau/15.02.2016)