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Der Bundestag berät, wie die Diskriminierung von Frauen beseitigt werden kann. © picture-alliance/dpa-Themendienst
Der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss) kritisiert, dass Deutschland einige vom Ausschuss geäußerten Bedenken und Empfehlungen hinsichtlich der Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, der Lohndiskriminierung und der mangelnden Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen des öffentlichen Lebens „nicht hinreichend Beachtung geschenkt“ hat.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Dies geht aus dem „Kombinierten siebten und achten Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“ hervor, den die Bundesregierung als Unterrichtung (18/5100) vorgelegt hat. Über die Unterrichtung debattiert der Bundestag am Freitag, 26. Februar 2016, in einer einstündigen Aussprache. Die Debatte wird voraussichtlich um 11.40 Uhr beginnen. Deutschland hat das CEDAW-Übereinkommen am 18. Dezember 1979 ratifiziert. Der Bericht unterrichtet über die Umsetzung des Übereinkommens in den Bundesländern und rund 11.000 Kommunen.
Der CEDAW-Ausschuss begrüßt zwar den breiten Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes von 2006 und die Einrichtung der Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes, empfiehlt aber eine Ergänzung des Gesetzes zur Erweiterung auf die Privatsphäre und zur Umkehrung der Beweislast im Fall von Diskriminierungen. Zudem sollten der ADS ein Klagerecht und weitere Untersuchungs- und Sanktionsbefugnisse eingeräumt werden.
Der Ausschuss spricht sich auch dafür aus, den Leiter oder die Leiterin der ADS durch den Bundestag oder den Bundespräsidenten ernennen zu lassen, um ein höheres Maß an Unabhängigkeit der ADS zu ermöglichen. Der CEDAW-Ausschuss fordert Deutschland insgesamt auf, bei den Bemühungen, die Diskriminierung der Frau zu beseitigen, „größeres Gewicht“ auf das Übereinkommen als rechtlich bindendes und direkt anwendbares Menschenrechtsinstrument zu legen.
In ihrem Bericht nimmt die Bundesregierung jeweils Stellung zu den Empfehlungen des CEDAW-Ausschusses unter anderem zu den Themenkomplexen Rollenbilder in der Gesellschaft, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben und Diskriminierungen im Erwerbsleben sowie bei der Entlohnung. Zudem thematisiert er Themen wie Gewalt gegen Frauen, Menschenhandel, und Prostitution. (aw/23.02.2016)