Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Es geht schätzungsweise um mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr: Um diese Summe sollen Ermittlungen des Bundeskriminalamtes (BKA) zufolge Pflegedienste die deutschen Sozialkassen bringen. Insbesondere russische Anbieter hat die Polizei dabei im Visier. Sie sollen bundesweit systematisch und organisiert betrügen, das berichteten verschiedene Medien in der vergangenen Woche. Nun beschäftigt das Thema auch den Bundestag. In der Fragestunde am Mittwoch, 27. April 2016, will unter anderem Pia Zimmermann, pflegepolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, wissen, seit wann staatliche und öffentlichen Institutionen Kenntnis von dem Betrug in der Pflege hatten – und wie oft der Patientenbeauftragte der Bundesregierung über Verdachtsfälle oder Unregelmäßigkeiten in der Leistungsabrechnung in Pflegeeinrichtungen informiert wurde. Dass die Bundesregierung von einem Betrugsskandal dieser Größenordnung erst durch die Medienberichte erfahren hat, glaubt Zimmermann nicht: „Die Bundesregierung wusste mehr, als sie jetzt zugibt“, kritisiert sie. Im Interview fordert die Wolfsburger Abgeordnete eine „schonungslose Aufklärung“ und wirksame Kontrollen für Pflegedienste. Das Interview im Wortlaut:
Frau Zimmermann, das BKA wusste offenbar bereits vor einem Jahr, dass es sich bei dem jetzt bekannt gewordenen Pflegebetrug um ein bundesweites Phänomen handelt. Ist es glaubhaft, dass die Bundesregierung trotzdem bis vor einer Woche keinerlei Kenntnis hatte?
Nein, ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung wesentlich mehr wusste, als sie bislang zugibt. Deswegen nutze ich jetzt die Fragestunde, um nachzuhaken und der Sache auf den Grund zu gehen: Ich möchte wissen, was genau der Bundesregierung bekannt war – und wann.
Was gibt Ihnen Anlass zu der Annahme, dass zum Beispiel der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Karl-Georg Laumann in der Vergangenheit über Verdachtsfälle informiert wurde?
Für den Patientenbeauftragten hat die Sicherheit der Patientinnen und Patienten an vorderster Stelle zu stehen, das ist sozusagen sein täglich Brot. Deswegen gehe ich davon aus, dass er von solchen Unregelmäßigkeiten in der Leistungsabrechnung Kenntnis hatte. Zudem gibt es Hinweise, dass Karl-Josef Laumann schon vor längerer Zeit über den Verdacht auf betrügerische Leistungsabrechnungen informiert wurde.
Bundesgesundheitsminister Gröhe hat betont, die Bundesregierung habe mit der Einführung anlassbezogener, unangekündigter Kontrollen im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes bereits einiges getan, um Abrechnungsbetrug entgegenzuwirken. Teilen Sie seine Meinung?
Nein, die bisherigen gesetzlichen Regelungen sind völlig unzureichend. Das zweite Pflegestärkungsgesetz ist, wie so vieles in der Pflegepolitik, nur halbherzig gemacht. Wir brauchen vor allem klare Qualitätskriterien für die Prüfungen in der ambulanten Pflege, und die gibt es bisher nicht. Bis 2018 sollen sie zwar erarbeitet werden. Aber was passiert bis dahin?
Die gesetzlichen Krankenkassen rufen jetzt nach mehr Kontrolle in der häuslichen Pflege. Doch da gibt es ein Problem: Der Patientenbeauftragte hat bereits darauf hingewiesen, dass ohne Zustimmung kein Sozialdienst eine Privatwohnung betreten dürfe. Denn die „Unverletzlichkeit der Wohnung“ ist durch das Grundgesetz geschützt. Wie stehen Sie dazu?
Für uns Linke ist gute Pflege ein Menschenrecht. Dazu gehört selbstverständlich, dass man Pflege – dort, wo sie professionell stattfindet – auch kontrollieren können muss.
Und damit auch in einer Privatwohnung?
Das ist in der Tat eine schwierige Frage, der man sich aber unbedingt sensibel und verantwortungsvoll stellen muss. Natürlich dürfen unangekündigte Kontrollen die Privatsphäre eines Menschen nicht verletzen, deshalb müssen sie auch mit dem Einverständnis des Patienten erfolgen. Aber der aktuelle Fall zeigt doch, dass häusliche Pflege, wenn ein Verdachtsfall vorliegt, nicht unkontrolliert bleiben kann. Nur aufgrund der schriftlichen Dokumentation der Pflegedienste lässt sich einfach nicht beurteilen, ob ein Patient in guten Händen ist oder nicht.
Abgesehen von strengere Kontrollen – was braucht es aus Ihrer Sicht noch, um künftig Betrug in der Pflege zu verhindern?
Die Pflege muss grundsätzlich anders gestaltet werden. Ich bin überzeugt, dass die Bundesregierung deshalb auch keinerlei Interesse hatte, den Betrug vorher öffentlich zu machen, weil sie den privaten Pflegeanbietern nicht schaden will. Sie braucht sie, um die Konkurrenz und damit den Preisdruck zu erhöhen. Die Anbieter sollen sich unterbieten und Pflegeleistungen möglichst günstig bleiben. Dass das alles zulasten der Qualität in der Pflege geht, verwundert nicht.
Deswegen lehnen Sie den privaten Pflegemarkt ab?
Pflege gehört einfach in die öffentliche Hand und nicht in die Hände profitorientierter Unternehmen, denn Pflege von alten und kranken Menschen ist keine Ware, die man den Regeln des kapitalistischen Marktes unterwerfen kann. Hier geht es um ein Vertrauensverhältnis zwischen Menschen, die Hilfe benötigen, und Pflegekräften, die ihren Beruf professionell und engagiert ausüben möchten. Dieses Vertrauensverhältnis wird durch die Bundesregierung seit Jahren beschädigt, indem marktwirtschaftliche Instrumente angesetzt werden, um die Profite der privaten Unternehmen in der Pflege zu steigern.
Was erwarten Sie nun von der Bundesregierung?
Zunächst einmal bedarf der Betrugsverdacht der schonungslosen Aufklärung: Der vertrauliche Bericht des Bundeskriminalamtes, den die Medien zitieren, muss offengelegt werden, damit wir wissen, wo und wie der Betrug in der Pflege stattfindet – und vor allem, wer daran beteiligt ist. Für die Behauptung, dass es vor allem kriminelle Banden aus Osteuropa sein sollen, möchte ich schon einen Beleg. Zudem erwarte ich, dass die Bundesregierung schnell die gesetzlichen Lücken schließt, damit der Betrug auf Kosten der Menschen ein Ende hat.
(sas/26.04.2016)