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"Eine Menschheit, gemeinsame Verantwortung - für eine flexible, wirksame und zuverlässige humanitäre Hilfe" haben Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag (18/8619) überschreiben, der am Freitag, 3. Juni 2016, erstmals im Bundestag beraten wird. Die einstündige Debatte soll gegen 10.05 Uhr beginnen. Die Grünen erinnern daran, dass am 23. und 24. Mai in Istanbul der erste humanitäre Weltgipfel der Vereinten Nationen stattfand.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Bank Ki-moon, habe versucht, mit dem humanitären Weltgipfel einen Reformprozess anzustoßen, den Deutschland nun entschlossen unterstützen müsse. Zwar habe Bundeskanzlerin Angela Merkel am Gipfel in Istanbul teilgenommen, konkrete politische Ansagen und Reformvorhaben seien von der deutschen Delegation jedoch nicht zu hören gewesen, heißt es in dem Antrag. Die Bundesregierung sei vage geblieben und habe damit die Chance verspielt, zu einer grundlegenden Reform des internationalen humanitären Systems konstruktiv beizutragen.
Die Grünen fordern die Bundesregierung unter anderem auf, dem weltweit steigenden finanziellen Bedarf bei der humanitären Hilfe Rechnung zu tragen und die Mittel, die für akute Notsituationen verfügbar sind, zu erhöhen. Mindestens 30 Prozent der Mittel für humanitäre Hilfe sollten in Zukunft ohne Zweckbindung vergeben werden.
Die Fraktion tritt dafür ein, die Planbarkeit der humanitären Hilfe zu erhöhen, indem finanzielle Zusagen an Partnerorganisationen stärker als bisher im Voraus und über mehrere Jahre hinweg getroffen werden. Auf sich abzeichnende Krisen sollte frühzeitig mit klaren und kohärenten diplomatischen Initiativen reagiert werden. Auch müsse sichergestellt werden, dass das humanitäre Völkerrecht bei allen Militäreinsätzen, an denen die Bundeswehr direkt oder indirekt beteiligt ist, unbedingt eingehalten wird.
Darüber hinaus fordern die Grünen, keine Rüstungsgüter in Gebiete zu exportieren, in denen diese zur Verletzung des humanitären Völkerrechts eingesetzt werden oder in denen eine solche Verletzung nicht ausgeschlossen werden kann. Zudem sollten die legalen Zugangswege für jene gestärkt werde, die in der EU Schutz suchen, und zwar einschließlich der Familienzusammenführung.
Staaten in krisenanfälligen Regionen sollten bei der Entwicklung von Asylgesetzen und Rechtsstandards unterstützt werden. Die Strategie des Auswärtigen Amts zur "humanitären Hilfe im Ausland" von 2012 will die Fraktion aktualisieren.
Ebenso sollten die personellen Kapazitäten des Auswärtigen Amts zur Gestaltung und Koordination der humanitären Hilfe, auch in den Botschaften vor Ort, erweitert werden. (vom/01.06.2016)