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3. Untersuchungsausschuss (NSU)/Ausschuss- 09.06.2016
(HiB/rik) Die Bundesanwaltschaft hat keine Hinweise darauf und hält es auch nicht für plausibel, dass der NSU-Terrorist Uwe Mundlos in den Jahren 2000 bis 2002 im Abrissunternehmen des Zwickauer Neonazis und damaligen V-Manns Ralf Marschner beschäftigt gewesen sein soll. Das sagte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten als Zeuge in der jüngsten Sitzung des 3. Untersuchungsausschusses (NSU II) am Donnerstag. Anderslautende Medienberichte von Anfang April dieses Jahres habe man in der Bundesanwaltschaft ,,relativ gelassen" zur Kenntnis genommen. ,,Die Wiedererkennungsleistung erschien uns als höchst problematisch, weil eine solche Lichtbildvorlage bestimmte Anforderungen erfüllen muss", kommentierte Weingarten den Bericht der Tageszeitung ,,Die Welt". Er basiert auf Angaben eines früheren Auftraggebers von Marschner, der Mundlos auf einem Foto wiedererkannt haben will.
Wie Weingarten weiter sagte, halte es die Bundesanwaltschaft auch nicht für plausibel, dass Mundlos nach seinem Untertauchen im Januar 1998 auf einer Baustelle gearbeitet haben soll. Denn Baustellen seien ,,kontrollintensive Bereiche", wo man ständig mit der Anwesenheit von Polizeibeamten oder von Mitarbeitern der Arbeitsagentur oder des Zolls rechnen müsse. Als Arbeiter auf einer Baustelle sei das Entdeckungsrisiko für eine im Untergrund lebende Person enorm. Nach dem Bericht der ,,Welt" soll Mundlos von 2002 bis 2002 unter dem Decknamen Max Burckhardt für Marschners damalige Abrissfirma gearbeitet haben. Zur gleichen Zeit begann die Mordserie des ,,Nationalsozialistischen Untergrunds".
Weingarten bezeichnete Marschner als eine ,,Zentralfigur der rechtsextremistischen Szene" in Zwickau, wo er bis zu seinem plötzlichen Wegzug in die Schweiz 2007 lebte und zahlreiche, meist kurzlebige Firmen betrieb. Sein Personal habe sich ,,im Wesentlichen aus harten Rechtsextremisten rekrutiert". Auf die Frage, wie glaubwürdig er die 16 ehemaligen Mitarbeiter Marschners halte, die eine Beschäftigung von NSU-Mitgliedern in dem Abrissunternehmen bestritten hatten, sagte Weingarten, man könne bei einer Aussage ,,nicht automatisch das Gegenteil zugrunde legen, weil einem die politische Verortung eines Zeugen zuwider ist". Dass Marschner bis 2002 V-Mann war, habe bei den Ermittlungen keine Rolle gespielt.
Zu Beginn der öffentlichen Zeugenvernehmung hatte der pensionierte sächsische Kriminalbeamte Klaus Böttrich berichtet, dass der Rechtsextremist bei polizeilichen Durchsuchungen seiner Privat- und Geschäftsräume oft den Eindruck erweckt habe, sehr gut vorbereitet gewesen zu sein. Das habe in der Polizei schon früh zu der Vermutung geführt, dass Marschner möglicherweise mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeite und von seinem V-Mann-Führer gewarnt worden sei.