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Zwischenbilanz zum Anerkennungsgesetz

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung- 21.06.2016

Berlin: (hib/ROL) Mit den Vereinfachungen im Anerkennungsgesetz können Zuwanderer ihre Berufsqualifikationen in Deutschland oder einem anderen EU-Land noch leichter anerkennen lassen und so schneller und problemloser einen Zugang zum Arbeitsmarkt finden. Wie die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung (18/8825) vorliegendem Bericht zum Anerkennungsgesetz 2016 schreibt, zielten die aktuellen Neuerungen vor allem auf Verbesserungen für Personen ab, die in der EU qualifiziert oder bereits anerkannt sind und in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten möchten. Dadurch solle die Mobilität von Arbeitskräften innerhalb des Europäischen Binnenmarktes erhöht werden. Darüber hinaus seien Änderungen im Aufenthalts- und Asylrecht in Kraft getreten, die unter anderem eine engere Verzahnung zwischen Anerkennungs- und Zuwanderungsrecht beinhalten. Sie ermöglichten die Zuwanderung für Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext eines Anerkennungsverfahrens. Zudem seien - bedingt durch die Flüchtlingszuwanderung - eine Reihe von Änderungen vorgenommen worden, die auch Auswirkungen auf die Berufsanerkennung haben, heißt es in dem Bericht weiter.

Entsprechend dem Anwendungsbereich der EU-Richtlinie betreffen demnach die Änderungen primär reglementierte Berufe. Reglementierte Berufe sind Berufe, für deren Aufnahme und Ausübung der Besitz einer Berufsqualifikation durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften vorgeschrieben ist. In Deutschland sind das zum Beispiel Berufe im medizinischen Bereich, Rechtsberufe sowie zahlreiche Meisterabschlüsse.

Zwischen 2012 und 2014 seien mehr als 44.000 Anträge auf Berufsanerkennung eines nach dem Anerkennungsgesetz des Bundes geregelten Berufs gestellt worden, davon gut 17.600 Anträge im Jahr 2014. Die Ablehnungsquote sei mit 3,6 Prozent erneut äußerst niedrig. Der Anteil der Anträge auf Anerkennung eines nicht reglementierten Referenzberufs sei auf gut 23 Prozent angestiegen. Mehr als 60 Prozent der Anträge 2014 hätten sich auf die Anerkennung als Ärztin beziehungsweise Arzt oder Gesundheits- und Krankenpflegerin beziehungsweise -pfleger, also auf Berufe mit hohem Fachkräftemangel bezogen.

Von der im internationalen Vergleich weitreichenden Regelung der sogenannten Qualifikationsanalyse könnten auch Flüchtlinge und Asylsuchende mit formalen Abschluss profitieren, wenn keine oder nicht ausreichend Unterlagen vorliegen. Syrerinnen und Syrer stellten mit gut 60 Prozent den mit Abstand größten Anteil an Flüchtlingen dar, die sich beraten ließen. An zweiter und dritter Stelle folgten iranische und afghanische Staatsangehörige. Von 2012 bis 2014 stellten Staatsangehörige der Hauptherkunftsstaaten von Flüchtlingen in Deutschland insgesamt über 2.800 Anträge nach dem Anerkennungsgesetz des Bundes. Viele der Verfahren würden positiv beschieden, bei den Verfahren von Syrerinnen und Syrern würde bei mehr als drei Viertel die volle Gleichwertigkeit festgestellt.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Änderungen der Anerkennungsreglungen und die eingeleiteten Maßnahmen zur notwendigen Vereinheitlichung der Verwaltungspraxis die Wirkung des Anerkennungsgesetzes weiter verstärken. Das Anerkennungsgesetz sei schon jetzt ein wichtiger Baustein im Instrumentenkasten zur Fachkräftesicherung in Deutschland, es trage zur Entfaltung neuer Beschäftigungsperspektiven und gesellschaftlicher Teilhabechancen bei. Zudem erweitere es die Möglichkeiten zur legalen Zuwanderung von Fachkräften nach Deutschland. Seit der Einführung des Anerkennungsgesetzes sei das Interesse an der Berufsanerkennung stetig gewachsen.