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Mindestlohn für Langzeitarbeitslose

Arbeit und Soziales/Antrag- 22.06.2016

Berlin: (hib/CHE) Langzeitarbeitslose sollen nach dem Willen der Fraktion Die Linke nicht vom Mindestlohn ausgenommen werden. Das fordert die Fraktion in einem Antrag (18/8864). Nach derzeitiger Rechtslage erhalten Langzeitarbeitslose erst nach sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung den Mindestlohn. Die Abgeordneten kritisieren diese Regelung unter Bezug auf eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) als wirkungslos. Über den Antrag der Linken berät der Bundestag am Freitag, den 24. Juni, in erster Lesung.