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Arbeit und Soziales/Unterrichtung- 04.07.2016
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab, die Vorrangprüfung bei der Vermittlung von Arbeitsstellen generell abzuschaffen. Das schreibt sie in ihrer Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Integrationsgesetzes (18/8829), die nun als Unterrichtung (18/8883) vorliegt. Ein genereller Verzicht könne negative Auswirkungen in Regionen mit angespannter Arbeitsmarktlage haben, so die Begründung der Regierung. Die Ende Mai vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung zum Integrationsgesetz sieht vor, dass bei Ausländern mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung für einen Zeitraum von drei Jahren die Vorrangprüfung entfällt, also die Bundesagentur für Arbeit von der Pflicht entbunden wird, zu prüfen, ob es bevorrechtigte Bewerber für einen Arbeitsplatz gibt.