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Auswärtiges/Antwort- 04.07.2016
Berlin: (hib/AHE) Der Klimaschutz hat nach Angaben der Bundesregierung beim Bau von deutschen Auslandsvertretungen keinen Vorrang vor anderen Erfordernissen. "Oberstes Ziel beim Bau von Bundesliegenschaften im Ausland ist es, zweckmäßigen, funktionalen und sicheren Raum durch wirtschaftliches Handeln zur Verfügung zu stellen und zu betreiben", heißt es in der Antwort (18/8817) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8628). "Darüber hinaus orientieren sich die Beteiligten auch an weiteren grundsätzlichen Zielen, zu denen auch ökologische und energetische Qualitäten gehören, deren Ausprägung ortsspezifisch unterschiedlich ausfallen muss." Unterschiedliche örtliche Rahmenbedingungen erforderten jeweils die Entwicklung individueller Lösungen. Generelle bauliche, für das Inland entwickelte Regelungen könnten deshalb im Normalfall nicht in gleichem Maße auf die unterschiedlichen Gegebenheiten im Ausland angewendet werden. "Die Anwendbarkeit der für das Inland geltenden Regelungen im Auslandsbau erfolgt in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)."
Die Bundesregierung verweist auf die Kanzleien in Addis Abeba, Bern, Helsinki, Phnom Penh und das Goethe-Institut Jakarta, die umfangreiche bauliche und technische Klimaschutzkomponenten erhalten würden (etwa Wärmedämmtechnik und Solaranlagen). In Nouakchott seien aus Mitteln des Investitions- und Tilgungsfonds (ITF) fünf mit Photovoltaik ausgestattete Dienstwohnungen in Fertigbauweise errichtet worden. Photovoltaikanlagen seien ferner in den Kanzleigebäuden in Karachi und Asmara im Einsatz.