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Finanzen/Antwort- 04.07.2016
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will Fragen zur geplanten Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes nicht beantworten. Wie es in einer Antwort der Bundesregierung (18/8938) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8721) heißt, betreffen die meisten Fragen der Abgeordneten Themen der noch andauernden Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung. Einer Beantwortung stehe damit der vom Bundesverfassungsgericht anerkannte Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung entgegen.