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Gesundheit/Antwort- 04.07.2016
Berlin: (hib/PK) Nur in wenigen Ausnahmefällen dürfen derzeit schwer kranke Patienten auch Cannabisarzneimittel nutzen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/8953) auf eine Kleine Anfrage (18/8775) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, verfügten im Juni dieses Jahres 779 Patienten über eine entsprechende Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Die Genehmigung betraf in 744 Fällen den Ankauf von Cannabisblüten und in 45 Fällen den Kauf von Cannabisextrakten. Zehn Patienten durften für die Selbsttherapie beide Varianten nutzen. Die Apotheken berechnen den Angaben zufolge für die Cannabismedizin 15 bis 20 Euro pro Gramm. Die Kosten für den monatlichen Bedarf an getrockneten Cannabisblüten werden auf 540 Euro im Schnitt geschätzt, bei einem besonders hohen Tagesbedarf eines Patienten auf bis zu 1.800 Euro.
Von Anfang 2011 bis Mitte Juni 2016 haben nach Angaben der Regierung 1.190 Patienten einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis gestellt. In den weitaus meisten Fällen wurde die Erlaubnis erteilt. Derzeit befänden sich noch zahlreiche Anträge in der Bearbeitung. Einige Anträge seien auch zurückgenommen worden.
Zu den häufigsten Krankheitsbildern, die mit Hilfe der Cannabismedizin therapiert werden sollen, gehören Schmerz, darunter schmerzhafte Spastik bei multipler Sklerose (62 Prozent), ADHS (12 Prozent) und das Tourette-Syndrom (4 Prozent).
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/8965) vorgelegt mit dem Ziel, schwer kranke Patienten künftig auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit hochwertigen Cannabisarzneimitteln versorgen zu können. Bisher müssen die Patienten die Kosten der Therapie in der Regel selbst tragen.