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Auswärtiges/Antwort- 05.07.2016
Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung sind im Kosovo weder unmittelbar noch mittelbar staatliche Repressionen gegenüber Personen oder Personengruppen aufgrund ihrer "Rasse" bekannt. Wie es in einer Antwort (18/8820) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8496) weiter heißt, gebe es nach Erkenntnissen der Bundesregierung keine physische oder psychische Gewalt staatlicher Stellen gegen Personen wegen ihrer Nationalität, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer sexuellen Orientierung.
Nach wie vor komme es "zu isolierten, inter-ethnischen Vorfällen zwischen Kosovo-Serben und Kosovo-Albanern". Besonders betroffen seien das ethnisch gespaltene Mitrovica sowie die kosovo-serbischen Enklaven im zentralen und westlichen Kosovo. Laut kosovarischer Polizei habe es zudem seit 2011 pro Jahr etwa elf bis 17 Fälle gewalttätiger Übergriffe auf Angehörige der Gruppe der Roma, Ägypter und Aschkali im Kosovo gegeben.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass nicht-albanischen Minderheiten in der kosovarischen Verfassung weitreichende Rechte und politische Partizipationsmöglichkeiten eingeräumt würden - etwa garantierte Parlamentssitze und konstitutive Beteiligung an wichtigen Gesetzgebungsvorhaben. "Systematische Menschenrechtsverletzungen durch Staatsorgane finden nicht statt." Vielmehr setze sich die Regierung für eine angemessene Repräsentation von Minderheitenvertretern in den staatlichen Strukturen ein. So seien in der Polizei und im Justizwesen Beschäftigte aus allen relevanten ethnischen Gruppen tätig. Für die Gruppe der Roma, Aschkali und Kosovo-Ägypter gebe es in Polizeidienststellen zudem eigene Ansprechpartner, die die Hemmschwelle bei Kontaktaufnahmen senken sollen. In punkto Lebenserwartung und Säuglingssterblichkeit, aber auch bei der Wohnsituation schneiden Angehörige dieser Gruppen laut Antwort statistisch jedoch noch immer schlechter ab als der Bevölkerungsdurchschnitt im Kosovo.