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Menschenrechte/Unterrichtung- 06.07.2016
Berlin: (hib/AHE) Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat im Jahre 2015 insgesamt 41 Einrichtungen wie Polizeiinspektionen und -reviere, Justizvollzugs- und Jugendarrestanstalten, Alten- und Pflegeheime und psychiatrische Einrichtungen besucht. Wie aus dem als Unterrichtung (18/8966) vorliegenden "Jahresbericht 2015 der Bundesstelle und der Länderkommission" hervorgeht, gebe es in Dienststellen auf Bundes- wie auf Länderebene in verschiedenen Fällen Verbesserungsmöglichkeiten zur Wahrung menschenwürdiger Unterbringungsbedingungen. Als Beispiele nennt der Bericht die nicht hinreichend geschützte Intimsphäre durch Türspione, Videoüberwachung und nicht abtrennbare Duschbereiche sowie die grundsätzliche vollständige Entkleidung bei der Durchsuchung bei der Aufnahme in einigen Einrichtungen.
Die Länderkommission habe zudem festgestellt, dass in Polizeidienststellen in Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen Fixierungen mit metallenen Handschellen vorgenommen würden. "Im Polizeirevier Frankfurt (Oder) und der Polizeiinspektion Potsdam befindet sich ein Rufknopf, mit dem eine fixierte Person bei Bedarf Hilfe anfordern könnte, neben der Eingangstür der Gewahrsamsräume. Dieser ist von einer fixierten Person nicht erreichbar", heißt es in dem Bericht. Im Polizeipräsidium Köln sei zudem die hohe Zahl an Fixierungen aufgefallen. Im Jahr 2014 habe es sich um 1.150 Fälle gehandelt. "In Polizeidienststellen sollten grundsätzlich keine Fixierungen vorgenommen werden", heißt es in dem Bericht weiter. Eine Fixierung stelle für die betroffene Person ein hohes Risiko für Leib und Leben dar. Ein besonderes Verletzungsrisiko liege dabei in der Verwendung metallener Hand- und Fußfesseln. Die Landespolizeien anderen Bundesländern, wie beispielsweise Baden-Württemberg und dem Saarland sowie die Bundespolizei würden bereits vollständig auf Fixierungen verzichten. Auch die Fixierung einer Person an nur einem Arm oder an einem Bein hält die Nationale Stelle für menschenunwürdig.
Positiv vermerkt der Bericht die Ergebnisse der Besuche in Jugendstrafanstalten. In der Zusammenschau der vergangenen Jahre stelle sich der Jugendstrafvollzug mit Blick auf die Wahrung menschenwürdiger Bedingungen als gut dar. "Im Vergleich zum Erwachsenenvollzug gibt es eine hohe Zahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachdiensten, die die Gefangenen intensiv betreuen und behandeln. Hinzu kommt, dass die Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes inzwischen in den meisten Bundesländern für den Jugendstrafvollzug besonders aus- und fortgebildet werden." In der Mehrzahl der Justizvollzugsanstalten hätten die Fachdienste und der Allgemeine Vollzugsdienst von guter Zusammenarbeit und Abstimmung untereinander berichtet.
Aus Sicht der Nationalen Stelle spielt die Existenz einer unabhängigen Beschwerde- und Ermittlungsstelle eine wichtige Rolle zur Verhinderung von Übergriffen durch Polizeibeamtinnen und -beamte auf in Gewahrsam genommene Personen. "Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse erachtet es die Nationale Stelle unter präventiven Gesichtspunkten für wichtig, dass in jedem Bundesland sowie auf Bundesebene eine Stelle existiert, an die sich Opfer von Übergriffen durch Polizeibeamtinnen und -beamte wenden können. Eine solche Stelle sollte zudem auch für Polizeibeamtinnen und -beamte zur Verfügung stehen, die das Fehlverhalten einer Kollegin oder eines Kollegen anzeigen möchten", heißt es in dem Bericht.