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Gesundheit/Ausschuss- 06.07.2016
Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss hat das von der Bundesregierung geplante zentrale Transplantationsregister gebilligt. Für den in den Beratungen noch leicht veränderten Gesetzentwurf (18/8209) votierten am Mittwoch im Bundestag die Fraktionen von Union und SPD. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme. Die Opposition begrüßt im Grundsatz die Errichtung des Zentralregisters, kritisiert aber einige Detailregelungen.
Mit der Errichtung des bundesweiten Transplantationsregisters soll die Organspendenpraxis transparenter werden und nach Skandalen mit manipulierten Wartelisten neues Vertrauen geschaffen werden.
Derzeit werden die Daten zur Transplantationsmedizin dezentral gespeichert. Während des Verfahrens werden nach unterschiedlichen Vorgaben Daten zum Organspender, zum Spenderorgan, zum Organempfänger, zum Vermittlungsverfahren sowie zur Transplantation, Behandlung und Nachsorge des Empfängers und des lebenden Spenders gespeichert. Mit dem neuen Gesetz sollen diese Daten nun an einer Stelle zusammengeführt und überprüft werden.
Im Gesetz ist vorgesehen, dass die Daten der Organempfänger und der lebenden Organspender nur dann an das zentrale Register übermittelt und dort dauerhaft gespeichert werden dürfen, wenn Spender und Empfänger vorher eingewilligt haben. Bei dieser umstrittenen Einwilligungslösung soll es auch bleiben, obgleich Experten in einer Anhörung darauf gedrungen hatten, von dieser Regelung abzusehen, weil befürchtet wird, dass die ohnehin kleinen Datensätze zu große Lücken aufweisen könnten und damit für die Weiterentwicklung der Organspendenpraxis nutzlos wären.
Hingegen soll, anders als ursprünglich geplant, auch auf bereits bestehende Datensätze, sogenannte Altdaten, zurückgegriffen werden, um möglichst rasch verwertbare Aussagen zu bekommen und nicht erst in vielen Jahren. So sollen transplantationsmedizinische Daten, die seit dem 1. Januar 2006 erhoben worden sind, nun auch an das Register übermittelt werden.
Sprecher aller Fraktionen machten im Ausschuss deutlich, dass die Datensicherheit und Datenqualität für das Register eine herausgehobene Bedeutung haben würden und die jetzt getroffenen Regelungen in ihren Auswirkungen genau beobachtet werden müssten.
Über den Gesetzentwurf soll am kommenden Donnerstag im Bundestag abschließend beraten werden.