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Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf- 06.07.2016
Berlin: (hib/CHE) Ehemalige Ghettobeschäftigte sollen nach den Vorstellungen der Fraktion Die Linke unabhängig von erfüllten Wartezeiten einen Anspruch auf Zahlung einer Rente nach dem Ghetto-Rentengesetz erhalten. Die Fraktion hat deshalb einen Entwurf (18/9029) für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) vorgelegt.
Darin verweisen die Abgeordneten darauf, dass sich für Menschen, die während des Nationalsozialismus in einem Ghetto gearbeitet haben, ein Rentenanspruch erst nach fünfjähriger Wartezeit in Form von Beitrags- oder Ersatzzeiten begründet. Dies führe in der Praxis dazu, dass viele Betroffene keine Rentenzahlungen erhalten, wenn sie diese Wartezeiten-Regelung nicht durch Beitragszeiten in Deutschland oder ihren Heimatländern beziehungsweise durch die Anrechnung von Ersatzzeiten erfüllen.
Die Linke schlägt deshalb vor, dass bei allen ehemaligen Ghetto-Beschäftigten "die Fiktion einer subsidiären, lückenfüllenden, mindestens fünfjährigen Wartezeit" gelten soll, sofern diese nicht bereits durch andere Beitrags- oder Wartezeiten erfüllt ist. Erst durch die Wartezeit-Fiktion wird für die betroffene Gruppe die Rente als eine Entschädigung zahlbar gemacht", schreibt Die Linke.