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Barbara Woltmann, CDU/CSU 

Juristin


Gewählt über Landesliste  Niedersachsen

Geboren am 23. Januar 1957 in Rheinberg; evangelisch; 2 Kinder

1976 Abitur am Amplonius Gymnasium in Rheinberg; Studium der Rechtswissenschaften in Bonn; erstes Staatsexamen Mainz; zweites Staatsexamen Hannover.

Seit 1986 Beamtin im Landesdienst Niedersachsen. 1986 bis 2004 Dezernentin in der Agrarstrukturverwaltung des Landes Niedersachsen; seit 2005 Referentin in der Regierungsvertretung Oldenburg und seit 2006 deren stellvertretende Leiterin.

   

Seit 1982 CDU Mitglied; 1992 bis 2001 Kreisvorsitzende der Frauen Union Ammerland; seit 1999 Stellvertretende Landesvorsitzende im CDU Landesverband Oldenburg; 1999 bis 2007 Vorsitzende des CDU Ortsverbandes Bad Zwischenahn;  2001 bis 2011 Mitglied im Kreistag des Landkreises Ammerland und im Rat der Gemeinde Bad Zwischenahn (Fraktionsvorsitzende, Beigeordnete); 2001 bis 2011 Aufsichtsratsvorsitzende der gemeindeeigenen Reha-Klinik; 2008 bis 2012 Beisitzerin im Landesvorstand der CDU Niedersachsen; 2008 bis 2013 Vorsitzende Landesfachausschuss Europa und Regionalentwicklung; seit 2013 Beisitzerin im Kreisvorstand der CDU Ammerland, Kreisvorstand der Frauen Union Ammerland und Landesvorstand der Frauen Union Oldenburg;  seit 2015 Beisitzerin im Bundesvorstand der Frauen Union Deutschland.

Seit 22. Oktober 2013 Mitglied des 18. Deutschen Bundestages.


Kontakt

Barbara Woltmann, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Stellvertretender Vorsitz

  • Unterausschuss Kommunales

Ordentliches Mitglied

  • 2. Untersuchungsausschuss
  • Innenausschuss
  • Unterausschuss Kommunales

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz


Veröffentlichungspflichtige Angaben


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Land Niedersachsen, Hannover,

Ministerialrätin

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.