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Petra Hinz (Essen), SPD 

Wahlkreis 120 Essen III
Gewählt über Landesliste  Nordrhein-Westfalen

Geboren am 10. Juni 1962 in Essen; evangelisch.

1983 Fachhochschulreife, im Anschluss einjähriges Praktikum bei der Sparkasse. 1985 bis 1987 Ausbildung zur Moderatorin für den Bereich Moderation und Kommunikation.

1999 bis 2003 im Bereich Immobilien- und Standortentwicklung.

Seit 1990 Mitglied in der Margarethe-Krupp-Stiftung, seit 1989 Mitglied in der AWO.

Seit 1980 Mitglied der SPD, seit 1982 in unterschiedlichen Funktionen und Ebenen tätig, u. a. 2003 bis 2016 stellvertretende Unterbezirksvorsitzende. 1989 bis 2005 Mitglied im Rat der Stadt Essen, 2004 bis 2005 stellvertretende Fraktionsvorsitzende.


Kontakt

Petra Hinz (Essen), MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Obfrau

  • Rechnungsprüfungsausschuss

Ordentliches Mitglied

  • Haushaltsausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Unterausschuss Kommunales
  • Ausschuss für Gesundheit

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Gremium gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (StabMechG) und § 6 Absatz 2 des ESM-Finanzierungsgesetzes (ESMFinG)

Stellvertretendes Mitglied

  • Parlamentarische Versammlung der OSZE (OSZE PV)

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Petra Hinz (Essen)


Funktionen in Unternehmen

Margarete Krupp-Stiftung für Wohnungsführsorge, Essen,

Mitglied des Aufsichtsrates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.