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Der Bundestag soll eine gemeinsame europäische Einlagensicherung oder Einlagenrückversicherung zum jetzigen Zeitpunkt ablehnen. Dies fordern die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD in einem Antrag (18/7644), der am Donnerstag, 25. Februar 2016, auf der Tagesordnung des Bundestages steht und über den sofort abgestimmt werden soll. Die vereinbarten Regelungen zur Bankenunion müssten zunächst in allen Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene wirksam umgesetzt werden. Dazu gehöre, dass bedeutende Banken ausreichend Puffer haben müssten, um Verluste im Abwicklungsfall aufzufangen. Außerdem verlangen die Koalitionsfraktionen, dass die von Staaten für Banken ausgehenden Risiken durch weitere Maßnahmen wirksam reduziert werden müssten. Die um 15.10 Uhr beginnende Debatte soll 45 Minuten dauern.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Hintergrund des Antrags ist ein Gesetzgebungsvorschlag der Europäischen Kommission vom 24. November 2015 zur Vergemeinschaftung der Einlagensicherung („EDIS European Deposits Insurance Scheme“).
Vorgesehen sind nach Angaben der Koalitionsfraktionen drei Stufen. In der ersten Stufe von 2017 bis 2020 sei eine Rückversicherung vorgesehen. In der zweiten Stufe von 2020 bis 2023 sei eine zunehmende Vergemeinschaftung durch Mitversicherung geplant, und in der dritten Stufe ab 2024 solle die vollständige Vergemeinschaftung der Einlagensicherung greifen.
Die Fraktionen erinnern an eine Stellungnahme des Deutschen Bundestages vom 4. November 2015, wonach die Vorschläge der fünf Präsidenten zur Einlagensicherung nicht akzeptabel seien. „Die Vergemeinschaftung von Bankrisiken durch eine gemeinsame europäische Einlagensicherung schafft kein Vertrauen in die Sicherheit der Spareinlagen in Europa und trägt nicht zur Stabilität der Banken bei. Und sie setzt zudem die falschen Anreize: Für nationale politische Maßnahmen zulasten von Banken und gegen eine nachhaltige Wirtschaftspolitik“, schreiben die Fraktionen.
Sie bezeichnen es als „sehr fraglich, ob der vorliegende Verordnungsvorschlag der Kommission mit dem Grundsatz der Subsidiarität vereinbar ist. Es fehlt bereits die nach Artikel zwei und Artikel fünf des Subsidiaritätsprotokolls (Protokoll Nr. zwei zum Vertrag der Europäischen Union) erforderliche Begründung und Konsultation“.
Außerdem bestünden erhebliche Bedenken, ob der Kommissionsvorschlag dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht. So fehle die notwendige Folgenabschätzung der Kommission. Weiter heißt es: Der Vorschlag der Kommission „ist ausschließlich darauf gerichtet, für die Banken in den an der Bankenunion teilnehmenden Mitgliedstaaten (derzeit nur Eurozone) durch die vollständige Vergemeinschaftung der nationalen Einlagensicherungen ein neues Finanzierungsinstrument für die Einlagensicherung zu schaffen. Damit würden zum einen ungleiche Bedingungen für nationale Einlagensicherungssysteme, Banken und Einleger innerhalb und außerhalb der Bankenunion geschaffen“.
Außerdem würde es Mitgliedstaaten ermöglicht, Risiken aus dem nationalen Bankensektor auf die europäische Ebene zu verlagern. Dies sei ein falscher Ansatz. Vielmehr müsse jetzt sichergestellt werden, „dass die von Banken für Staaten und ebenso die von Staaten für Banken ausgehenden Risiken weiter nachhaltig verringert werden“, wird gefordert. Außerdem wird erklärt: „Der Deutsche Bundestag behält sich die Erhebung einer Subsidiaritätsklage vor.“ (hle/24.02.2016)