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Bundestag lehnt Korrektur am Mindestlohngesetz ab


Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am Freitag, 24. Juni 2016, einen Antrag (18/4183) der Fraktion Die Linke für eine Korrektur des Mindestlohngesetzes abgelehnt. Damit wollte die Fraktion erreichen, den Missbrauch des Gesetzes besser zu verhindern. Unter anderem sollte das Gesetz so verändert werden, dass der Mindestlohn dem reinen Stundenentgelt ohne Zuschläge entspricht. Darüber hinausgehende Entgeltbestandteile, wie Urlaubsgeld oder ein zusätzliches Monatsgehalt, sollten neben dem Mindestlohn zu zahlen sein. Aufwendungsersatzleistungen und jährliche Einmalzahlungen sollten nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden dürfen, auch wenn sie auf den Monat umgelegt werden. Ebenfalls sollen Sachleistungen, Trinkgelder, Boni und Provisionen bei der Berechnung des Mindestlohns nichts berücksichtigt werden, forderte Die Linke in dem Antrag. 

Ein weiterer Antrag der Linken (18/8864) wurde zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Darin fordern die Abgeordneten, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach einer Arbeitsaufnahme nicht mehr vom Mindestlohn auszunehmen. Die Abgeordneten kritisieren diese Regelung unter Bezug auf eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) als wirkungslos.

Linke: Es ist ein Mangellohn und kein Mindestlohn

Klaus Ernst (Die Linke) betonte, das Mindestlohngesetz habe deutliche Mängel. Zum einen seien zu viele Menschen davon ausgenommen und zum anderen sei der Mindestlohn viel zu niedrig. „Es muss definiert werden, was der Mindestlohn ist. Das hat die Bundesregierung versäumt und nun haben wir den Salat“, sagte er.

Es dürfe nicht sein, dass Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld auf den Mindestlohn angerechnet werden. „Wir haben keinen Mindestlohn, sondern einen Mangellohn, stellte er fest.

CDU/CSU: Müssen die Firmen besser informieren

Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) bezog sich in seiner Rede nicht auf die vorliegenden Anträge. Ihm ging es darum, die mittelständischen Unternehmen gegen den Verdacht in Schutz zu nehmen, sie würden die Bürokratie des Mindestlohngesetzes nur kritisieren, um den Mindestlohn zu unterlaufen.

Linnemann sprach sich für eine bessere Informationspolitik hinsichtlich der betrieblichen Praktika aus, deren Zahl sich nach Einführung des Mindestlohns reduziert habe. „Hier müssen wir den Firmen Unsicherheiten nehmen und bürokratische Hindernisse abbauen“, sagte er.

Grüne: Langzeitarbeitslose sind Bauernopfer

Brigitte Pothmer (Bündnis 90/Die Grünen) stellte fest: „Der Mindestlohn ist gut in Deutschland angekommen, aber leider nicht bei allen.“ Sie bezeichnete die Langzeitarbeitslosen als das „Bauernopfer des Mindestlohns“, das die SPD auf dem „Altar des Koalitionsfriedens“ geopfert habe.

Der Evaluationsbericht des IAB habe der Sonderregel für Langzeitarbeitslose ein vernichtendes Zeugnis ausgestellt und es sei Zeit, diese sofort abzuschaffen, so Pothmer.

SPD: Es gibt bessere Fördermethoden

Katja Mast (SPD) räumte ein, dass die Ausnahmeregel für Langzeitarbeitslose ihr Ziel verfehle, Menschen in Arbeit zu bringen. „Aus Sicht der SPD-Fraktion kann sie abgeschafft werden“, erklärte sie. Es gebe zudem eine viel bessere Fördermethode, nämlich den Eingliederungszuschuss.

Zum jüngsten Urteil des Bundesarbeitsgerichts, wonach auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld auf den Mindestlohn angerechnet werden dürfen, sagte sie: „Das Urteil beunruhigt uns alle, weil wir glauben, dass auch das 13. Monatsgehalt künftig auf den Mindestlohn angerechnet werden kann.“ Man müsse nun aber erst mal die Urteilsbegründung abwarten, so Mast. (che/24.06.2016)