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Die Kommission Lagerung hoch radioaktive Abfallstoffe (Endlagerkommission) hat in der Nacht zum Dienstag, 28. Juni 2016, ihren Abschlussbericht mit großer Mehrheit beschlossen. Der Abstimmung gingen langwierige Verhandlungen und Diskussionen zu den letzten verbliebenen Streitpunkten voraus.
Einigungen konnten unter anderem in Hinblick auf die geologischen Kriterien Temperaturverträglichkeit sowie Mächtigkeit des einschlusswirksamen Gebirgsbereiches im Hinblick auf Kristallin erreicht werden. Auch bei der lange strittigen Frage des Rechtsschutzes im Standortauswahlverfahren konnte eine mehrheitsfähige Übereinkunft erzielt werden.
Der Bericht der Kommission sieht als empfohlenen Entsorgungspfad vor, den Atommüll in einem Endlagerbergwerk zu entsorgen. Dabei sollen der Reversibilität von Entscheidungen sowie der Rückholbarkeit beziehungsweise Bergbarkeit der Abfälle eine hohe Bedeutung zugemessen werden, um etwa Fehler korrigieren zu können. Der Standort mit "bestmöglicher Sicherheit" soll in einem dreiphasigen Verfahren ermittelt und per Bundesgesetz festgelegt werden.
Die Standortsuche soll durch eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung mit Gremien auf regionaler, überregionaler und nationaler Ebene begleitet werden. Der Bericht schließt keines der im Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz, StandAG) genannten möglichen Wirtsgesteine aus. Damit könnte ein Endlager in Salz-, Ton- oder Kristallinformationen entstehen. Der umstrittene Standort Gorleben in Niedersachsen wird in dem Bericht nicht ausgeschlossen.
Die Endlagerkommission hatte sich Ende Mai 2014 auf Grundlage des StandAG konstituiert. Der Kommission gehörten insgesamt 32 Mitglieder an. Stimmenberechtigt waren die 16 Vertreter der Wissenschaft und gesellschaftlicher Gruppen.
Je acht Mitglieder wurden aus den Reihen des Bundestages beziehungsweise der Bundesländer entsandt. Den Vorsitz der Kommission übernahmen Ursula Heinen-Esser und Michael Müller. (scr/28.06.2016)