Bildwortmarke des Deutschen Bundestages

Regulierung des Prostitutionsgewerbes

Ob Prostituierte künftig einer behördlichen Anmeldepflicht unterliegen sollen, entscheidet der Bundestag am Donnerstag, 7. Juli 2016, im Anschluss an die um 13.20 Uhr beginnende 45-minütige Debatte. Den Abgeordneten liegt dann der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Prostituiertenschutzgesetzes (18/8556) zur Abstimmung vor, der das Ziel verfolgt, Prostituierte besser vor Ausbeutung, Gewalt und Gesundheitsschäden zu schützen und neben der erwähnten Meldepflicht unter anderen auch die Einführung einer Erlaubnispflicht für die Betreiber von Bordellen und anderen Prostitutionsstätten sowie eine Kondompflicht vorsieht. 

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Umstrittene Meldepflicht

Umstritten zwischen Koalition und Opposition ist vor allem die Meldepflicht. Für die Unionsabgeordnete Sylvia Pantel ist dies der Knackpunkt des Gesetzes. „Darauf kann man nicht mit dem Verweis auf Entbürokratisierung verzichten“, sagt sie und bezieht sich dabei auf den ersten Entwurf aus dem Familienministerium, der eine solche Meldepflicht nicht vorsah.

Die Befürchtung eine Meldepflicht treibe Prostituierte in die Illegalität, teilt sie nicht. „Prostituierte brauchen Kunden - also müssen sie ihre Dienstleistung anbieten. Das können sie in keinem Bordell oder bordellähnlichen Betrieben mehr, ohne angemeldet zu sein.“ Da Bordellbetreiber künftig einer ordnungsbehördlichen Erlaubnispflicht unterliegen und auch ohne konkreten Verdacht von Polizei und Behörden kontrolliert werden dürfen, müssten diese auch darauf achten, dass ihre Mitarbeiterinnen angemeldet sind.

Grüne kritisieren Meldpflicht

Ganz anders sieht das Ulle Schauws (Bündnis 90/Die Grünen). „Die Pflicht zur Anmeldung zwingt jeden und jede, unabhängig davon ob er oder sie nur gelegentlich oder regelmäßig mit Sexarbeit Geld verdient, sich bei den Behörden zu outen“, kritisiert sie.

Es gebe Beispiele, wo die Daten der Prostituierten nicht geschützt waren. Wenn Prostituierte deswegen mit Stigmatisierung und Diskriminierung rechnen müssten, würden sie sich nicht anmelden und so erneut in die Illegalität geraten, fürchtet Schauws.

Anträge der Opposition

Entschieden wird im Anschluss an die Debatte auch über Anträge der Fraktionen Die Linke (18/7236) und Bündnis 90/Die Grünen (18/7243). Die Linksfraktion kritisiert in ihrer Vorlage, die die geplante Novellierung des Prostitutionsgesetzes durch die Bundesregierung greife unter anderem in die Berufsfreiheit, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein.

Die Bundesregierung solle stattdessen selbständigen Prostituierten einen bezahlbaren Weg in die Sozialversicherungssysteme schaffen. Zudem müssten soziale und hygienische Mindeststandards als Voraussetzung für die Genehmigung von Prostitutionsstätten gesetzlich verankert werden. Letzteres fordern auch die Grünen. Zusätzlich setzen sie sich dafür ein, dass die Regierung die Bundesländer beim Aufbau eines freiwilligen, mehrsprachigen und niedrigschwelligen Beratungssystems für Prostituierte unterstützt.

Entschließungsanträge der Opposition

Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Familienausschusses (18/9036) und einen Entschließungsantrag Grünen (18/9071). Die Grünen fordern die Regierung auf, auf Regelungen zu verzichten, die Verpflichtungen für Prostituierte begründen, ohne ihrem Schutz zu dienen.

So sollten vor allem die Anmeldepflicht für Prostituierte sowie die verpflichtende Teilnahme an einer Gesundheitsberatung gestrichen werden. (hau/06.07.2016)