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Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Juli, und Freitag, 8. Juli 2016, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Bundesjagdgesetz geändert: Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 8. Juli den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur ersten Änderung des Bundesjagdgesetzes (18/4624) in der vom Landwirtschaftsausschuss geänderten Fassung (18/9093) angenommen. Mit der Änderung wird eine Regelungslücke geschlossen, die durch die Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie aufgetreten ist. Verordnungsermächtigungen, die im Zuge der Gesetzgebung zur Umsetzung der Umweltstrafrechtsrichtlinie geschaffen wurden, hätten bisher nur teilweise Teile und Erzeugnisse von unter Schutz stehenden Arten einbezogen. In Zukunft werden Besitz- und Handelsverbote jagdbarer Arten ermöglicht. Keine Mehrheit fanden ein Änderungsantrag (18/9104) und ein Entschließungsantrag (18/9105) der Grünen. Die Fraktion wollte im Bundeswaldgesetz die der Holzvermarktung vorgelagerten forstlichen Dienstleistungen in den Kontext des Wettbewerbsrechts einbetten. Geschützte Arten wollte sie aus der Liste der jagdbaren Arten streichen und vorgeben, dass grundsätzlich nur mit bleifreier Munition gejagt werden darf. Bleihaltiges Schrot sei grundsätzlich zu verbieten. Beim Änderungsantrag stimmte Die Linke mit den Grünen dafür, beim Entschließungsantrag stimmte sie mit der Koalition dagegen.
Waffenexporte in die Golfregion: Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag am 8. Juli einen Antrag der Linken (18/768) ab, Waffenexporte in die Golfregion und von Gütern, die zur Unterdrückung der Bevölkerung genutzt werden könnten, zu verbieten. Auch sollten Exporte von Waffenfabriken verboten werden. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/1674). Ebenfalls gegen die Stimmen der Opposition lehnte das Parlament einen Antrag der Grünen (18/5380) ab, die militärische Intervention im Jemen zu stoppen und neue Friedensverhandlungen zu beginnen. Die Bundesregierung sollte sich für einen sofortigen Waffenstillstand einsetzen und sich als Vermittlerin für eine neuen nationalen Dialog anbieten. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/6145).
Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen: Mit 444 Ja-Stimmen bei 121 Gegenstimmen und neun Enthaltungen hat der Bundestag am 8. Juli den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (18/8860) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (18/9096) angenommen. Damit spielt der Wettbewerb bei der Förderung der erneuerbaren Energien in Zukunft eine entscheidende Rolle. Das Fördersystem wird auf Ausschreibungen umgestellt. Der Bau neuer Windkraft-, Fotovoltaik- und Biomasseanlagen muss ausgeschrieben werden, damit "die Zahlungen, die die erneuerbaren Energien für den Betrieb ihrer Anlagen benötigen, wettbewerblich ermittelt werden" können, heißt es in dem Gesetz. Der Ausbaukorridor für die erneuerbaren Energien soll eingehalten werden. Den wortgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8832, 18/8972) erklärte der Bundestag einvernehmlich für erledigt. Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge der Linken (18/9106) und von Bündnis 90/Die Grünen (18/9107). Die Linke hatte unter anderem gefordert, von einer Ausschreibungspflicht wieder zurück zum System fester Einspeisevergütungen zurückzukehren. Die Grünen verlangten einen Gesetzentwurf, der am Erreichen der verschärften Klimaschutzziele des Pariser Klimaschutzabkommens ausgerichtet ist. Die Grünen enthielten sich beim Entschließungsantrag der Linken, Die Linke unterstützte den Entschließungsantrag der Grünen.
Sachverständigenrecht geändert: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 7. Juli den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (18/6985)in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (18/9092) angenommen. Das Gesetz zielt darauf ab, das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Neutralität gerichtlich bestellter Sachverständiger zu stärken, die Qualität von Gutachten zu verbessern und die Verfahren zu beschleunigen. Gestärkt werden die Beteiligungsrechte der Parteien bei der Auswahl des Sachverständigen. Ob eine Anhörung der Parteien oder Beteiligten vor der Ernennung eines Sachverständigen stattfindet, entscheidet das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen. Sachverständige müssen zur Gewährleistung der Neutralität künftig prüfen, ob Gründe vorliegen, die Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit rechtfertigen können und diese dem Gericht sofort mitteilen. In Kindschaftssachen werden Qualifikationsanforderungen für Sachverständige gesetzlich vorgegeben. Das Gericht setzt dem Sachverständigen bei Anordnung der schriftlichen Begutachtung künftig eine Frist zur Übermittlung des Gutachtens. Wird diese missachtet, wird ein Ordnungsgeld von bis zu 3.000 Euro festgesetzt. In einer Entschließung fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, mit dem angemessene Eingangsvoraussetzungen für Familienrichter eingeführt werden. Teilweise werde Personal mit geringen richterlichen Erfahrungen, vor allem auf dem Gebiet des Kindschaftsrechts, in Familiengerichten eingesetzt, heißt es zur Begründung.
Deutsches Ressourceneffizienzprogramm: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 7. Juli eine Entschließung zum Deutschen Ressourceneffizienzprogramm (18/8965) und zum Deutschen Ressourceneffizienzprogramm II (18/7777) angenommen. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, eine nationale Forschungs- und Innovationsförderstrategie für neue Ressourcentechnologien zu entwickeln, technologische Innovationen zur Ressourceneffizienz zu fördern und Technologieoffenheit sicherzustellen. Die Bundesregierung hatte am 29. Februar 2012 das Deutsche Ressourceneffizienzprogramm verabschiedet. Ziel ist es, die Entnahme und Nutzung natürlicher Ressourcen nachhaltiger zu gestalten und die damit verbundenen Umweltbelastungen so weit wie möglich zu reduzieren. Der Bundestag begrüßte, dass die Regierung im Rahmen des Deutschen Ressourceneffizienzprogramms II weiterhin für eine Steigerung der Ressourceneffizienz eintritt und sie als Chance für eine nachhaltige Entwicklung begreift. Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag einen Antrag der Grünen (18/7047) ab, Ressourcenverschwendung zu stoppen und das nationale Ressourceneffizienzprogramm zukunftsfähig auszugestalten. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Umweltausschusses (18/9094).
Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 7. Juli dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte des Bundes und Soldatinnen und Soldaten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (18/8517) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (18/9078) zugestimmt. Damit wird ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit und Pflegezeit eingeführt. Beamtinnen, Beamte, Soldatinnen und Soldaten, die Familienpflegezeit oder Pflegezeit in Anspruch nehmen, erhalten einen Vorschuss zur besseren Bewältigung des Lebensunterhalts während der (teilweisen) Freistellung, die mit einer Gehaltsreduzierung verbunden ist. Erfordert der Wechsel in eine höhere Laufbahn oder eine andere Laufbahn derselben oder einer höheren Laufbahngruppe die Absolvierung eines Vorbereitungsdienstes sowie die Ableistung einer neuen Probezeit, wird vorübergehend das Nebeneinander zweiter Beamtenverhältnisse ermöglicht. Die genannten Personen erhalten einen Anspruch auf Zahlung des Schmerzensgeldes gegen ihren Dienstherrn, wenn sie Opfer von Gewalttaten geworden sind und einen Schmerzensgeldanspruch gegen den Schädiger haben, der aber mangels Zahlungsfähigkeit des Schädigers nicht durchgesetzt werden kann.
Straßenverkehrsgesetz geändert: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 7. Juli den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur sechsten Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (18/8559) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung angenommen. Damit werden EU-Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt. Für die internetbasierte Weiderzulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk (zweite Stufe des Projektes „i-Kfz“) werden die aktuellen Daten zu den Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeichert und nutzbar gemacht. Für die Vorbereitung und Realisierung einer vollelektronischen Registerführung des Fahreignungsregisters (FAER) werden Rechtsgrundlagen, Datenschutzvorschriften und Ermächtigungen geschaffen, um die Einzelheiten der automatischen Datenverarbeitung per Verordnung regeln zu können. Im Fahrerlaubnisrecht werden uneinheitliche Begrifflichkeiten im Hinblick auf inländische und ausländische Führerscheine bereinigt. Auch werden die Entgeltvorschriften der Begutachtungsstellen für Fahreignung auf eine überarbeitete Rechtsgrundlage gestellt. Ziel der Änderungen ist es auch zu gewährleisten, dass Verkehrsteilnehmer bei Großraum- und Schwertransporten nicht unnötig behindert oder gefährdet werden. Zudem soll die Polizei durch den Einsatz von Beliehenen und Verwaltungshelfern zur Begleitung von Großraum-Schwertransporten entlastet werden.
Transplantationsregister beschlossen: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 7. Juli den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Errichtung eines Transplantationsregisters (18/8209, 18/8557) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (18/9083) angenommen. Damit wird ein bundesweites Transplantationsregister errichtet, in dem die transplantationsmedizinischen Daten zusammengeführt werden. Ziel ist es, Erkenntnisse zu gewinnen, die zu einer Verbesserung und Weiterentwicklung der transplantationsmedizinischen Versorgung und zu mehr Transparenz führen. Unter Wahrung des Datenschutzes soll der Zugang zu den Daten für die wissenschaftliche Forschung ermöglicht werden. Derzeit ist die Erhebung transplantationsmedizinischer Daten dezentral organisiert.
Meldeverfahren in der sozialen Sicherung: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 7. Juli einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur sechsten Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) und anderer Gesetz (18/8487) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (18/9088) angenommen. Damit sollen die technischen und organisatorischen Abläufe in den Meldeverfahren in der sozialen Sicherung verbessert und wichtige Verfahrensbestandteile der elektronischen Melde- und Beitragsverfahren in der sozialen Sicherung klargestellt werden. Für Arbeitgeber wird im Bereich der Sozialversicherung ein Informationsportal eingeführt. Der Anwendungsbereich der Vorschriften für die Nutzung der Entgeltbescheinigung wird auch auf Besoldungsnachweise ausgedehnt. Bescheinigungsdaten an die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung können elektronisch übertragen werden.
Friedensprozess in Kolumbien: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 7. Juli aufgefordert, den Friedensprozess in Kolumbien politisch zu flankieren und finanziell zu unterstützen. Das zwischen der kolumbianischen Regierung und der FARC-Guerilla ausgehandelte Modell der Übergangsjustiz solle gestützt und die deutschen Erfahrungen im Umgang mit der Aufarbeitung der Geschichte des Konflikts, der Versöhnung und der Erinnerungskultur in diesen Prozess eingebracht werden. Auch sollen Mittel bereitgestellt werden, um vor allem Menschenrechtsorganisationen und -verteidiger in Kolumbien zu stärken. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (18/9033) nahm der Bundestag an. Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der Linken (18/9026), den Paramilitarismus in Kolumbien konsequent zu bekämpfen. Die Fraktion wollte die Bundesregierung unter anderem auffordern, die kolumbianischen zivilgesellschaftlichen Organisationen beim Aufbau eines nachhaltigen Friedens zu unterstützen und Sicherheitsgarantien für deren Arbeit bei der kolumbianischen Regierung einzufordern.
Radarstrahlengeschädigte in Bundeswehr und Nationaler Volksarmee: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 7. Juli aufgefordert, Entscheidungen einer Radarkommission aus dem Jahre 2003 „eins zu eins“ umzusetzen. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen nahm er gegen das Votum der Linken an. Angehörige der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee der DDR (NVA) konnten bis etwa 1985 aufgrund mangelhafter Sicherheitsvorkehrungen bei militärischen Radaranlagen gesundheitsschädigender Strahlung ausgesetzt gewesen sein. Um Entschädigungsmöglichkeiten zu verbessern, hatte der Verteidigungsausschuss des Bundestages 2002 das Verteidigungsministerium aufgefordert, eine unabhängige Expertenkommission zur Frage der Gefährdung durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr und der NVA (Radarkommission) einzusetzen, die 2003 einen Bericht vorlegte. Im Februar 2015 fand ein Symposium namhafter Fachleute unter Leitung von Prof. Dr. Viktor Meineke statt, das der Frage nachging, ob es zum Bericht der Radarkommission neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Verursachung von Erkrankungen durch Radarstrahlung gibt. Diese sogenannte Meineke-Kommission hat im Februar 2016 eine Stellungnahme vorgelegt, deren Empfehlungen größtenteils umgesetzt werden sollen. Darüber hinaus soll nach dem Willen des Bundestages das Personal im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr verstärkt werden, um die Verfahren der Bearbeitung der Radarfälle zu verkürzen. Gegen das Votum der übrigen Fraktionen scheiterte Die Linke mit ihrem Antrag (18/9027), Radarstrahlengeschädigte der Bundeswehr und der ehemaligen NVA besser zu entschädigen. Dazu sollten die Empfehlungen der Radarkommission aus dem Jahr 2003 „eins zu eins“ umgesetzt werden. Radarstrahlengeschädigte der Bundeswehr und der ehemaligen NVA sollten gleichbehandelt werden.
Bundesmeldegesetz geändert: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 7. Juli den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur ersten Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften (18/8620) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (18/9087) angenommen. Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, muss sich derzeit bei der Meldebehörde abmelden und sich den Auszug vom Wohnungsgeber bestätigen lassen. Künftig wird die Einhaltung der Abmeldepflicht für Personen, die ins Ausland verzogen sind, durch die Möglichkeit einer elektronischen Abmeldung erleichtert. Die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Abmeldung entfällt. Die Länder können künftig auch eine andere Behörde als die oberste Landesbehörde als Zulassungsbehörde für privatrechtlich betriebene Portale zur Durchführung einfacher Melderegisterauskünfte über das Internet bestimmen. Künftig dürfen die Behörden im automatisierten Verfahren auch das Geschlecht eines Meldepflichtigen abfragen. Es wird als Suchkriterium zur Identifizierung der betroffenen Person wieder aufgenommen.
Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze: Gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 5. Juli den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (18/8332) in der vom Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur geänderten Fassung (18/9023) angenommen. Das Gesetz enthält vor allem Ansprüche auf die Mitnutzung vorhandener Infrastrukturen und auf die Koordinierung von Bauarbeiten. Zudem sollen durch die Einrichtung einer zentralen Informationsstelle die Kosten der Informationsbeschaffung und -erteilung gesenkt werden. Durch die Informationen sollen Verhandlungsprozesse über Mitnutzungen erleichtert werden. Ebenso sollen durch eine Regelung zur Glasfasermitverlegung Anreize dafür geschaffen werden, dass das Synergiepotenzial bei öffentlich finanzierten Bauarbeiten an Verkehrswegen sowie bei der Erschließung von Neubaugebieten zum nachhaltigen, flächendeckenden Ausbau von Glasfasernetzen genutzt wird. Begleitet werden sollen diese Lösungen von geänderten Regelungen zu den Wegerechten im Telekommunikationsgesetz. Genehmigungen für Bauarbeiten, die zum Ausbau der Komponenten digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze notwendig sind, müssen innerhalb von drei Monaten erteilt oder abgelehnt werden. Bei Enthaltung der Linken fand ein Entschließungsantrag der Grünen (18/9070) keine Mehrheit. Die Fraktion wollte die Bundesregierung unter anderem auffordern, die mit der Umsetzung des Gesetzes verbundenen Kosten nicht einseitig zulasten der Länder, Kommunen und Versorgungsunternehmen auszugestalten.
Kein Ausstieg aus Stuttgart 21: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 7. Juli einen Antrag der Linken (18/7566) abgelehnt, aus dem Bahnhofsprojekt „Stuttgart 21“ auszusteigen und die Deutsche Bahn AG für einem „finanziellen Desaster“ zu bewahren. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Verkehrsausschusses (18/9085). Die Linke hatte argumentiert, die Kosten für Stuttgart 21 würden voraussichtlich auf 9,8 Milliarden Euro steigen, was das Projekt unwirtschaftlich mache. Ein Weiterbau würde daher die wirtschaftlichen Probleme der Deutschen Bahn AG verschlimmern. Gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung der Grünen fand ein weiterer Antrag der Linken (18/5406) keine Mehrheit, die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung zur Erhöhung der Sicherheit im Eisenbahnverkehr zu ändern. Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (18/9098) vor. Aus Sicht der Linken hat die Längsneigung von Gleisen in Bahnhöfen große Bedeutung für die Sicherheit des Bahnverkehrs. Durch technisches oder menschliches Versagen könne es dazu kommen, dass stehende Züge sich im Bahnhof selbstständig in Bewegung setzen, was zu schweren Unfällen führen könne. Daher sollte die Regierung die Längsneigung von Bahnhofsgleisen bei Neubauten auf 0,5 sowie generell auf 2,5 Promille beschränken.
Wettbewerb im Eisenbahnbereich: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 7. Juli einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich (18/8334) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (18/9099) angenommen. Damit wird die EU-Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums in deutsches Recht umgesetzt. Die Regelungen betreffen die Struktur der Eisenbahn, den Zugang zu Eisenbahnanlagen und Serviceeinrichtungen und die Erhebung von Entgelten für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur. Ebenfalls angepasst wird der Bereich der Genehmigungen für Eisenbahnverkehrsunternehmen, die wie bisher im Allgemeinen Eisenbahngesetz geregelt werden. Ausnahmeregelungen werden unter anderem für kleinere Bahnen geschaffen.
Bundeswehreinsatz im Mittelmeer verlängert: Mit 457 Ja-Stimmen bei 111 Gegenstimmen und einer Enthaltung hat der Bundestag am 7. Juli den Antrag der Bundesregierung (18/8878), die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an „EUNAVFOR MED Operation Sophia“ fortzusetzen und zu verlängern. Dabei handelt es sich um die EU-Mission zur Unterbindung der Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzwerke im südlichen und zentralen Mittelmeer. Der Bundestag hatte der deutschen Beteiligung am 1. Oktober 2015 zugestimmt. Mit dem Beschluss auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/9035) wird die deutsche Beteiligung bis längstens 30. Juni 2017 mit bis zu 950 Soldatinnen und Soldaten fortgesetzt. Die Erweiterung der Mission bezieht sich darauf, dass die Durchsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen gegenüber Libyen auf Hoher See unterstützt werden soll. Außerdem sollen künftig die libysche Küstenwache und Marine durch Informationsaustausch, Ausbildung und Kapazitätsaufbau auf Hoher See oder außerhalb Libyens in Drittstaaten unterstützt werden. Gegen das Votum der übrigen Fraktionen fand ein Entschließungsantrag der Grünen (18/9069) keine Mehrheit, die Seenotrettung als oberste Priorität des Einsatzes deutscher Soldatinnen und Soldaten im Mittelmeer festzuschreiben.
Integrationsgesetz verabschiedet: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 7. Juli die zusammengeführten wortgleichen Entwürfe von CDU/CSU und SPD (18/8615) und der Bundesregierung (18/8829, 18/8883) für ein Integrationsgesetz in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (18/9090) angenommen. Damit werden für Asylbewerber aus unsicheren Herkunftsstaaten zusätzliche Arbeitsgelegenheiten aus Bundesmitteln geschaffen, um sie an den deutschen Arbeitsmarkt heranzuführen und sie während des Asylverfahrens sinnvoll zu beschäftigen. Für bestimmte Personengruppen wurde eine Verpflichtung zur Teilnahme an Integrationsmaßnahmen eingeführt. Für „Gestattete“ mit einer guten Bleibeperspektive, für „Geduldete“ sowie Inhaber humanitärer Aufenthaltstitel wird der Zugang zu Leistungen der Ausbildungsförderung befristet und abhängig von Status und Aufenthaltsdauer deutlich erleichtert werden. Erleichtert wird auch der Zugang zu Leistungen der aktiven Arbeitsförderung oder zur Eingliederung in Arbeit. Ein Daueraufenthaltsrecht wird künftig nur noch erteilt, wenn bestimmte Integrationsleistungen erbracht worden sind. Gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung der Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken (18/6644) ab, Flüchtlinge auf dem Weg in Arbeit zu unterstützen, Integration zu befördern und Lohndumping zu bekämpfen. Gegen die Stimmen der Opposition scheiterten die Grünen mit ihrem Antrag (18/7653), Flüchtlinge von Anfang praxisnah zu fördern. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis fand auch ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Integration ist gelebte Demokratie und stärkt den sozialen Zusammenhang“ (18/7651) keine Mehrheit. Gegen das Votum der Opposition abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Linken (18/9103), wonach die Regierung ein umfassendes Konzept zur Integration der Geflüchteten entwickeln sollte, das mit der Erneuerung und Stärkung des Sozialstaats verbunden sein müsse.
Bildungschancen für Flüchtlinge: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 7. Juli einen Antrag der Grünen (18/6198) abgelehnt, den Zugang zu Bildung und Ausbildung für junge Flüchtlinge sicherzustellen. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis scheiterte ein weiterer Antrag der Grünen „Vielfalt stärkt Wissenschaft – Studienchancen für Flüchtlinge schaffen“ (18/6345). Der Bildungs- und Forschungsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/9101). Ebenfalls auf Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (18/9022) lehnte der Bundestag darüber hinaus Anträge der Linken (18/6192) und der Grünen (18/7049) ab. Die Linke hatte gleichen Zugang zur Bildung auf allen Stufen auch für Geflüchtete, vor allem Kinder und Jugendliche sowie ein Bund-Länder-Programm „Sofortmaßnahmen in der Bildung“ verlangt. Die Grünen enthielten sich bei der Abstimmung. Gegen die Stimmen der Opposition scheiterten die Grünen mit ihrem Antrag für mehr Bildungsgerechtigkeit für die Einwanderungsgesellschaft, „damit Herkunft nicht über Zukunft bestimmt“. Die Fraktion plädierte für eine bundesweite Bildungsoffensive mit einem umfassenden Maßnahmenbündel für bessere Bildungschancen und mehr soziale Durchlässigkeit im deutschen Bildungssystem.
Kampf gegen Menschenhandel: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 7. Juli den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (18/4613) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (18/9095) angenommen. Das Gesetz beinhaltet eine Neufassung der strafrechtlichen Vorschriften zum Menschenhandel. Ziel ist es, diese Vorschriften praxistauglicher zu machen, um die Bekämpfung des Menschenhandels zu verbessern. Unter anderem gilt: Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen der wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder wer eine andere Person unter 21 Jahren anwirbt, befördert, weitergibt, beherbergt oder aufnimmt. Dies gilt, wenn die Person ausgebeutet werden soll bei der Prostitution, durch eine Beschäftigung, bei der Bettelei oder bei der Begehung von Straftaten. Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder wer eine unter 21 Jahre alte Person veranlasst, die Prostitution aufzunehmen oder fortzusetzen oder sexuelle Handlungen, durch die sie ausgebeutet wird, vorzunehmen. Bereits der Versuch ist strafbar. Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 7. Juli den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Verbesserung der Situation von Opfern von Menschenhandel in Deutschland (18/3256) auf Empfehlung des Innenausschusses (18/9077) abgelehnt. Der Gesetzentwurf sollte die Europaratskonvention gegen Menschenhandel durch Neuregelungen im Aufenthaltsgesetz, im Asylbewerberleistungsgesetz, im Dritten Buch Sozialgesetzbuch, im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, in der Gewerbeordnung und im Arbeitsgerichtsgesetz umsetzen. Die Konvention verpflichte die Vertragsstaaten zu umfassenden Maßnahmen der Prävention von Menschenhandel, der Strafverfolgung der Täter und zum Schutz der Opfer, schreiben die Grünen.
Friedens- und Sicherheitspolitik: Gegen das Votum der übrigen Fraktionen hat der Bundestag am 7. Juli einen Antrag der Linken (18/8656) abgelehnt, die Nato durch ein kollektives System für Frieden und Sicherheit in Europa unter Einschluss Russlands zu ersetzen. Die Linke wollte die Bundesregierung auffordern, als ersten Schritt auf diesem Weg den Austritt aus den militärischen und Kommandostrukturen der Nato zu beschließen und danach das Nato-Truppenstatut zu kündigen und mit den USA, Großbritannien und Frankreich den Abzug ihrer Truppen aus der Bundesrepublik zu vereinbaren. Bei gleichem Abstimmungsverhalten scheiterte Die Linke mit einem weiteren Antrag (18/8608), keine Bundeswehr-Einheiten nach Litauen zu verlegen. Solche Pläne verletzten die Substanz der Nato-Russland-Akte, argumentierte die Fraktion. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Verteidigungsausschusses (18/8733). Bei Enthaltung der Grünen wurde ein Antrag der Linken (18/9028) abgelehnt, die in Incirlik in der Türkei stationierten Bundeswehreinheiten zurückzuholen, weil die Türkei den Besuch von Bundestagsabgeordneten dort nicht erlaubt habe.
Bund-Länder-Förderung ländlicher Gebiete: Gegen das Votum der Grünen bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 7. Juli den Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine vierte Änderung des Gesetzes über die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) (18/8578, 18/8958) in der vom Landwirtschaftsausschuss geänderten Fassung (18/9074) angenommen. Ziel ist es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume konkurrenz- und leistungsfähig zu halten, um die Agrarstruktur zu verbessern. Daher umfasst das GAK-Gesetz künftig auch die Förderung ländlicher Infrastrukturen aus Bundes- und Landesmitteln, soweit sie Gegenstand des Förderspektrums der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU sind. Maßnahmen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete sollen nur dort gefördert werden, wo besondere Anstrengungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge erforderlich sind. Mit dem gleichen Abstimmungsverhalten beschloss der Bundestag eine Entschließung. Darin werden die Länder unter anderem aufgefordert, ihren Finanzierungsanteil an einer weiterentwickelten GAK nicht unter 40 Prozent fallen zu lassen. Bei Enthaltung der Grünen scheiterte Die Linke mit einem Entschließungsantrag (18/9102), die integrierte ländliche Entwicklung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern in den Artikel 91a des Grundgesetzes aufzunehmen.
Prostitutionsgewerbe reguliert: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 7. Juli den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (18/8556) in der vom Familienausschuss geänderten Fassung (18/9036, 18/9080) angenommen. Damit wird eine Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe eingeführt. Sie ist gekoppelt an die Erfüllung gesetzlicher Mindestanforderungen und an die Zuverlässigkeit des Bordellbetreibers. Die Ausübung der Prostitution selbst bleibt weiterhin erlaubnisfrei, Prostituierte müssen ihre Tätigkeit jedoch anmelden. Die ausgestellte Anmeldebescheinigung ist für zwei Jahre gültig und kann verlängert werden. Prostituierte müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach jährlich eine gesundheitliche Beratung beim öffentlichen Gesundheitsdienst oder einer anderen Behörde wahrnehmen. Sie muss bei der Anmeldung durch Vorlage einer Bescheinigung nachgewiesen werden. Über die Anmeldung wird ebenfalls eine Bescheinigung ausgestellt. Für unter 21-Jährige sind eine Gültigkeitsdauer der Anmeldung von einem Jahr und eine halbjährliche Wiederholung der gesundheitlichen Beratung vorgesehen. Die Anmeldung ist an ein persönliches Informations- und Beratungsgespräch gekoppelt. Ebenfalls gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken (18/7236) ab, die Selbstbestimmungsrechte von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern zu stärken. Unter anderem hatte die Fraktion für Prostituierte „bezahlbare Wege“ in die Sozialversicherungssysteme verlangt. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis scheiterten Bündnis 90/Die Grünen mit ihrem Antrag (18/7243), ein Gesetz zur Regulierung von Prostitutionsstätten vorzulegen. Darin hatten die Grünen eine Erlaubnispflicht mit hygienischen und sozialen Mindeststandards gefordert. Gegen das Votum der Opposition abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen (18/9071). Die Grünen hatten unter anderem gefordert, auf Regelungen zu verzichten, die Verpflichtungen für Prostituierte begründen, ohne ihrem Schutz zu dienen.
Deutschlandstipendium bleibt: Gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 7. Juli den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/4692) abgelehnt, das sogenannte Deutschlandstipendium abzuschaffen und die Stipendien- und Studienfinanzierung zu stärken. Er folgte damit einer Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (18/9037). Die Grünen wollten, dass die staatlichen Mittel für das Deutschlandstipendium für das BAföG und eine bessere Stipendienförderung für Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisenregionen genutzt werden. Mit einer Förderquote von 19.740 von rund 2,7 Millionen Studierenden in Deutschland (2013) habe das Programm sein Ziel, acht Prozent eines Studierendenjahrgangs zu fördern, nicht erreicht, begründeten die Grünen ihren Antrag.
Tierschutz durch die EU-Agrarpolitik: Der Bundestag hat am 7. Juli einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/9053) abgelehnt, durch die Gemeinsame Agrarpolitik der EU mehr Tierschutz zu ermöglichen. Die Koalition stimmte dagegen, Die Linke enthielt sich. Die Bundesregierung sollte aufgefordert werden, bis zum 1. August in Brüssel zu melden, dass acht Prozent der Direktzahlungen in Form von sogenannten gekoppelten Zahlungen verwendet werden, um „gefährdete Sektoren, die für Mitgliedstaaten von großer ökologischer und sozialer Bedeutung sind“, zu erhalten. Dazu zählten etwa die Milchwirtschaft und die Rinderhaltung mit Weidehaltung in Mittelgebirgsregionen. Auch sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um Bäuerinnen und Bauern beim Umbau zu einer tiergerechten Haltung zu unterstützen.
Umwandlung von Dauergrünland: Einstimmig hat der Bundestag am 7. Juli den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes (18/8514) in der vom Landwirtschaftsausschuss geänderten Fassung (18/9067) angenommen. Die Änderung war erforderlich geworden, nachdem die EU-Kommission den Begriff „Umwandlung“ von Dauergrünland weit ausgelegt hat. Danach liegt eine „Umwandlung von Dauergrünland“ sowohl bei einer Umwandlung in eine andere landwirtschaftliche Fläche als auch bei einer Umwandlung in eine nichtlandwirtschaftliche, grundsätzlich nicht beihilfefähige Fläche vor. Da Deutschland ein Genehmigungsverfahren für die Umwandlung von nicht umweltsensiblem Dauergrünland eingeführt hat, muss nun auch die Umwandlung von Dauergrünland in eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung genehmigt werden. Nach Darstellung der Regierung wäre eine Umwandlung von umweltsensiblem Dauergrünland in eine nichtlandwirtschaftliche Fläche ohne diese Gesetzesänderung unzulässig.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 7. Juli Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 333 bis 350 übernommen (18/8891, 18/8892, 18/8893, 18/8894, 18/8895, 18/8896, 18/8897, 18/8898, 18/8899, 18/8900, 18/8901, 18/9060, 18/9061, 18/9062, 18/9063, 18/9064, 18/9065, 18/9066).
Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht: Der Bundestag am 7. Juli beschlossen, von einer Äußerung oder einem Verfahrensbeitritt zu den in der Übersicht 8 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen. Dabei handelt es sich um fünf Verfassungsbeschwerden. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (18/9072).
Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 7. Juli die Verordnung der Bundesregierung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (18/8561) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/9081) angenommen. Die Regierung hatte die Verordnung aufgrund veränderter Anforderungen an die Energieversorgungssysteme durch die Energiewende erlassen. Großen und flexiblen Stromverbrauchern wird damit die Möglichkeit gegeben, den Netzbetreibern gegen Vergütung abschaltbare Lasten zur Verfügung zu stellen, durch die der Stromverbrauch gesenkt werden kann. Wie es in der Verordnung heißt, werden die abschaltbaren Lasten durch Ausschreibungen ermittelt. Es gibt zwei Produktkategorien zu zunächst je 750 Megawatt. Eine Kategorie sind sofort abschaltbare Lasten, die die Abschaltleistung automatisch frequenzgesteuert und unverzögert ferngesteuert herbeiführen können. Die zweite Kategorie sind schnell abschaltbare Lasten, deren Abschaltleistung ferngesteuert innerhalb von 15 Minuten herbeigeführt werden kann. Aus Sicht der Engpassentlastung sei der Zeitraum von 15 Minuten als sehr schnell einzustufen, heißt es. Die Verordnung ist bis zum 1. Juli 2022 befristet.
Wilderei und illegaler Artenhandel: Gegen das Votum der Grünen bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 7. Juli einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/8707) angenommen, den Wildtierschutz weiter zu verbessern und illegalen Wildtierhandel zu bekämpfen. Er folgte damit einer Empfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (18/8940). Damit wurde die Bundesregierung aufgefordert, die nationale Umsetzung der EU-Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten zügig voranzutreiben, die Importe von „Nachzuchten“ oder „Farmzuchten“ artgeschützter Tiere nach Deutschland kritisch prüfen zu lassen, um falsch deklarierte Wildfänge über diesen Weg zu verhindern und sich auf EU-Ebene für eine Überwachung solcher Tierarten einzusetzen, die in großem Umfang in die EU eingeführt werden. Gegen das Votum der Opposition lehnte das Parlament einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/5046) ab, Wilderei und illegalen Artenhandel zu stoppen, auf Empfehlung des Umweltausschusses (18/8942) abgelehnt. Die Grünen wollten die Bundesregierung auffordern, einzelne konkrete Maßnahmen gegen Wilderei und Wildtierhandel auf Bundesebene zu ergreifen und sich für weitere Maßnahmen auf europäischer und internationaler Ebene einzusetzen.
Abgas-Untersuchungsausschuss eingesetzt: Bei Enthaltung von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am 7. Juli den Antrag von 124 Abgeordneten der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen (18/8273), in der vom Geschäftsordnungsausschuss geänderten Fassung (18/8932) angenommen. Der Untersuchungsausschuss soll für den Zeitraum seit dem 20. Juni 2007 Hintergründe und Umstände zum Auseinanderfallen der von den Autoherstellern angegebenen und den tatsächlichen Kraftstoffverbräuchen und Auspuffemissionen aufklären. Aufklären soll er auch Hintergründe und Umstände zur Verwendung von Abschalteinrichtungen oder sonstigen technischen, elektronischen oder sonstigen Vorrichtungen, die das Emissionsverhalten der Fahrzeuge beeinflussen.
Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen: Gegen das Votum der Grünen bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 7. Juli einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/8079) abgelehnt, die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen jetzt anzugehen. Er folgte einer Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/8903). Die Grünen hatten den Vorschlag der Länder für zu weitreichend angesehen, weil er den Charakter des „föderalen Miteinanders“ nachhaltig verändern würde. Die Fraktion hielt daher eine breite politische Debatte und eine geordnetes parlamentarisches Verfahren für erforderlich. Die Regierungschefs der Länder hatten sich am 3. Dezember 2015 auf einen gemeinsamen Vorschlag zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen geeinigt.
Evaluierung von Gesetzen zur Terrorismusbekämpfung: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 7. Juli einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/9031) angenommen, das Einvernehmen des Bundestages mit der Bestellung des Instituts für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation beim Deutschen Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung, Speyer, als wissenschaftlichen Sachverständigen im Rahmen der Evaluierung der Terrorismusbekämpfungsgesetze nach Artikel 5 des Gesetzes zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen herzustellen. Das Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen war am 10. Dezember 2015 in Kraft getreten. Dabei geht es vor allem um die erneute, fünfjährige Befristung von Befugnissen zur Einholung von Auskünften bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten, Telekommunikationsdiensten und Telediensten. Das Gesetz sieht vor, dass bestimmte gesetzliche Regelungen von der Bundesregierung unter Einbeziehung eines oder mehrere wissenschaftlicher Sachverständiger, die im Einvernehmen mit dem Bundestag bestellt werden, evaluiert werden müssen. Das Bundesinnenministerium hatte den Bundestag um Zustimmung geben, das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation als wissenschaftlichen Sachverständigen im Rahmen dieser Evaluierung zu beauftragen.
Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung beschlossen: Einstimmig hat der Bundestag am 7. Juli einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD über die Errichtung einer Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung (18/8858) in der vom Ausschuss für Kultur und Medien geänderten Fassung (18/9079) angenommen. Damit werden die gesetzlichen Voraussetzungen für die rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Hamburg geschaffen. Die Rechtsform soll die überparteilich unabhängige und der unmittelbaren staatlichen Einflussnahme entzogene Stiftungsarbeit ermöglichen. Zweck der Stiftung ist es, das Andenken an das Wirken Schmidts für "Freiheit und Einheit des deutschen Volkes, für den Frieden und die Einigung Europas" und die Völkerverständigung zu wahren.
Steuerabkommen mit Australien gebilligt: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 7. Juli den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 12. November 2015 mit Australien zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (18/8830) auf Empfehlung des Finanzausschusses (18/9068) angenommen. Besonderheiten für Australien sind etwa die Betriebsstättenbesteuerung und für Deutschland die Besteuerung der Alterseinkünfte. Bedeutsam ist der Verzicht auf die Erhebung von Quellensteuern auf Gewinnausschüttungen bei qualifizierten zwischengesellschaftlichen Beteiligungen. Das Protokoll zum Abkommen enthält Regelungen, die Besonderheiten de Steuerrechte beider Straßen berücksichtigen oder einzelne Artikel des Abkommens konkretisieren.
Sexualstrafrecht reformiert: Der Bundestag hat am 7. Juli den Grundsatz "Nein heißt Nein" im Sexualstrafrecht verankert. Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches und zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung (18/8210, 18/8626) in der vom Rechtsausschuss (18/9097) geänderten Fassung angenommen. Auch eine eigene Norm zur sexuellen Belästigung wurde eingeführt. Zudem enthält das Gesetz Änderungen im Hinblick auf die Ausweisungsvoraussetzungen im Aufenthaltsgesetz, die im Zusammenhang mit den neu gefassten Strafnormen stehen. Der Regierungsentwurf hatte ursprünglich vorgesehen, vermutete Schutzlücken etwa im Hinblick auf Überraschungstaten im bestehenden Paragrafen 179 des Strafgesetzbuchs zu regeln. Die geänderte Fassung fasst den Paragrafen 177 ("Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung") neu und lässt dort auch die Missbrauchstatbestände des Paragrafen 179 aufgehen. Die wesentliche Änderung dabei ist, dass alle sexuellen Handlungen gegen den "erkennbaren Willen" einer anderen Person unter Strafe fallen sollen ("Nein heißt Nein"). Für diese Taten ist eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vorgesehen. Der "erkennbare Wille" muss dabei entweder ausdrücklich verbal oder konkludent, beispielsweise durch Weinen oder Abwehrhandlungen, ausgedrückt werden. Das gleiche Strafmaß ist für Taten vorgesehen, bei denen ein Täter etwa ausnutzt, dass das Opfer nicht in der Lage ist, einen solchen Willen zu bilden oder zu äußern. Ebenfalls umfasst davon sind Taten, bei denen ein Überraschungsmoment ausgenutzt wird. Zudem werden Fälle, in denen dem Opfer ein "empfindliches Übel" im Sinne des Paragrafen 240 droht beziehungsweise wenn es durch Drohung damit genötigt wird, künftig so bestraft. In bestimmten Fällen ist auch der Versuch strafbar. Mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr werden Fälle bestraft, in denen die Unfähigkeit zur Bildung oder Äußerung eines Willens auf einer Krankheit oder Behinderung des Opfers beruht. Die Nötigungstatbestände - Anwendung von oder Drohung mit Gewalt sowie das Ausnutzen einer schutzlosen Lage - bleiben erhalten. Der besonders schwere Fall (Vergewaltigung), bei dem der Täter den Beischlaf vollzieht oder beispielsweise das Opfer anderweitig penetriert und der eine Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren vorsieht, bezieht sich nicht nur auf die sexuelle Nötigung, sondern auf alle sexuellen Übergriffe der neu gefassten Strafvorschriften. Als neuer Straftatbestand wird die sexuelle Belästigung normiert, die Taten erfasst, die nicht die Erheblichkeitsschwelle für "sexuelle Handlungen" überschreiten. Die Bundestagsabgeordneten hatten zuvor in der zweiten Lesung namentlich über Teile des Gesetzes abgestimmt. Einstimmig mit 599 Stimmen votierte das Plenum für Artikel 1 Nummer 6 bis 8 sowie 10 und 11 des Gesetzentwurfs. Die Einfügung des Paragrafen 184j Strafgesetzbuch durch Artikel 1 Nummer 9 des Entwurfs wurde mit 477 Stimmen bei 119 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen befürwortet. Die Regelung zu Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes (Änderung des Aufenthaltsgesetzes) wurde von 479 Abgeordneten angenommen, 121 stimmten dagegen. Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag die Gesetzentwürfe der Linken zur Änderung des Sexualstrafrechts (18/7719) und der Grünen zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung (18/5384) ab. Während die Grünen den Begriff "Sexuelle Nötigung" durch "sexuelle Misshandlung" ersetzen und darunter den Tatbestand weiter fassen wollten, sah der Gesetzentwurf der Linken vor, einen neuen Grundtatbestand der Strafbarkeit "nicht einvernehmlicher sexueller Handlungen" zu schaffen.
Entschließungsantrag zur Regierungserklärung zum Nato-Gipfel abgelehnt: Abgelehnt hat der Bundestag am 7. Juli einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/9086) zur Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zum Nato-Gipfeltreffen am 8. und 9. Juli in Warschau. Die Grünen machten sich für ein weiteres Festhalten der Nato an der Nato-Russland-Akte sowie für einen Stopp des Nato-Raketenabwehrsystems stark. (vom/08.07.2016)